Bringt Stiftungsratsklage ORF-Gesetz zum Wackeln?

| Redaktion 
| 21.08.2023

Eine öffentliche Verhandlung des Höchstgerichts zur Besetzung von ORF-Gremien ist für den 26. September geplant. Diese könnte durchaus brisant werden.

Anfang Juli wurde das neue ORF-Gesetz von der Regierung beschlossen (LEADERSNET berichtete) – in Kraft tritt es mit 1. Jänner 2024. Dennoch droht es auch schon wieder verändert werden zu müssen. Denn: Im Rahmen seines Gesetzesprüfungsverfahrens zu einigen Bestimmungen des ORF-Gesetzes führt der Verfassungsgerichtshof (Vfgh) am 26. September eine öffentliche Verhandlung durch. Dem vorausgegangen war eine Beschwerde der Landesregierung des Burgenlandes. Sehr vereinfacht ging es bei der Beschwerde um die Frage, wie viel Einfluss die Politik auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk hat.

 

Einfluss von Bundes- und Landesregierungen 

Die Burgenländische Landesregierung beanstandet die Zusammensetzung von ORF-Stiftungsrat und -Publikumsrat. Der maßgebliche Einfluss von Bundes- und Landesregierungen bei der Bestellung der Mitglieder der beiden Kollegialorgane stehe demnach im Widerspruch zur gebotenen Unabhängigkeit, so die Argumentationslinie.

Auf Basis der geltenden Bestimmungen im ORF-Gesetz könne stets die Bundesregierung alleine eine Mehrheit der 35 Stiftungsräte und der 30 Publikumsräte nominieren. Gleichzeitig gäbe es für die Mitglieder der ORF-Gremien keine verpflichtenden Qualifikationen, für ihre Auswahl kein transparentes Verfahren und keine Berufungsmöglichkeit gegen ihre Bestellung. Das alles widerspricht nach Ansicht der burgenländischen Landesregierung gleich zwei wesentlichen Verfassungsbestimmungen.

Weitreichende Konsequenzen

Folgt der Verfassungsgerichtshof dem Antrag, könnte das weitreichende Konsequenzen haben. Ein mögliches Ergebnis der Verhandlung könnte die Aufhebung von Bestimmungen über die Zusammensetzung von Stiftungsrat und Publikumsrat sein. 

Der Gesetzgeber müsste dann das Gesetz im Rahmen einer angemessenen Frist reparieren. Nun ist es aber so, dass 2024 ein Wahljahr ist. Sollte dann das ORF-Gesetz abgeändert werden müssen, könnte dies zu Turbulenzen führen. Auch Stimmungsmache gegen die ORF-Haushaltsabgabe, wäre damit wohl erleichtert. Mit einer Entscheidung ist nach der Oktober- oder Dezember-Sitzung des VfGH zu rechnen.

www.orf.at

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