Pleitewelle statt Dauerwelle für Österreichs Friseure

Für viele Friseure kommen die Lockdown-Lockerungen zu spät, darunter finden sich auch ganze Ketten wie Bundy Bundy und Klier.

Wie die Regierung im Rahmen der jüngsten Pressekonferenz zur Weiterführung der Corona-Maßnahmen im bestehenden Lockdown am Montag verkündete, dürfen Handel und körpernahe Dienstleister wie Friseure ab Montag, dem 8. Februar unter strengen Bedingungen zum Schutze aller Beteiligten wieder ihrem Tagewerk am und mit dem Kunden nachgehen. Für einige Betriebe kommt diese Öffnung allerdings zu spät: Die vom Kreditschutzverband für 2021 vorhergesagte Welle an coronabedingten Insolvenzen hat bereits einige Firmen erfasst. Und dass es nicht nur die "kleinen Fische" wie etwa privat geführte Kleinsalons und EPUs betrifft, zeigen die Meldungen um zwei der bekanntesten Friseurketten des Landes: Sowohl Bundy Bundy als auch Klier mussten soeben Insolvenz anmelden.

Konkursverfahren über Bundy Bundy eröffnet

Wie der Standard berichtete, wurde am Montag den 1. Februar das Konkursverfahren über die Bundy Bundy GmbH am Handelsgericht Wien eröffnet. Das Unternehmen ist die Holding- und Servicegesellschaft der Bundy Bundy Style In GmbH und der Bundy Bundy Exklusiv GmbH, welche mit ihren drei Friseurgeschäften in Wien laut aktuellen Informationen nicht von der Insolvenz betroffen sein soll. Dem Unternehmen zufolge sollen auch zwei Bundy-Franchise-Salons in Oberwart und Seiersberg nicht in das Konkursverfahren involviert sein. Sehr wohl betroffen ist die Tochtergesellschaft Bundy Bundy Style In GmbH, über die ebenfalls am Montag ein Konkursverfahren eröffnet wurde. 

Als Grund für die Insolvenzen wird in allen Fällen der pandemiebedingte Umsatzeinbruch angeführt. Laut dem Gläubigerschutzverband KSV 1870 betragen die Passiva der Muttergesellschaft rund 1,5 Millionen Euro, die Aktiva lagen bei 313.000 Euro. Von der Pleite betroffen sind zwölf Gläubiger, das Unternehmen beschäftigte zuletzt 24 Dienstnehmer. Von der Insolvenz der Tochtergesellschaft seien laut Creditreform rund 27 Gläubiger und 144 Arbeitnehmer betroffen. Die Passiva betragen laut Aussendung der Creditreform rund 1,88 Millionen Euro. Den Gläubigern der Bundy Bundy Style In GmbH wird eine Quote von 20 Prozent geboten, zahlbar innerhalb von zwei Jahren.

Die Gläubiger der Muttergesellschaft können ihre Forderungen bis zum 30. März anmelden, am 13. April soll die erste Prüfungs- und Berichtstagsatzung am Handelsgericht Wien stattfinden.

Friseurkette Klier brachte erneuter Lockdown in die Bredouille

Auch die Frisör Klier GmbH, einem Tochterunternehmen der deutschen Klier Hair Group, ist insolvent. Nachdem sich im Zuge des ersten Coronavirus-Lockdowns im Frühjahr 2020 ein operativer Verlust angehäuft hatte, brachte die Lockerung der Maßnahmen im Mai 2020 Erleichterung, es konnte laut Angaben des Unternehmens sogar wieder ein Gewinn erzielt werden. Doch mit dem zweiten Lockdown kamen die Probleme zurück, und Ende 2020 wurde verkündet, dass der nach eigenen Angaben größte Systemfriseur Deutschlands alle Filialen in Österreich schließen muss.

Das laufende Konkursverfahren über die österreichische Tochter der Klier Hair Group, die Klier Gmbh, die ihren Sitz in Bergheim im Salzburger Flachgau hat, entwickelt sich nach jüngsten Informationen düster für die Gläubiger des Unternehmens: Wie orf.at und der Kreditschutzverband 1870 (KSV1870) berichten, dürfte die Quote im "untersten einstelligen Prozentbereich" liegen. Bisher haben 290 Gläubiger Forderungen über insgesamt 1,344 Millionen Euro angemeldet, wobei es sich bei 250 der Gläubiger, die bisher Forderungen angemeldet haben, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kette handelt. Die Friseur Klier Gmbh betrieb mit 281 Dienstnehmern österreichweit 30 "Frisör Klier"-Läden, vier "Friseur der kleinen Preise"-Geschäfte und ein "Cut and Colour"-Studio. 

Debatte ums Freitesten für den Friseurbesuch

Als Voraussetzung für das Beanspruchen einer körpernahen Dienstleistung muss ab kommendem Montag ein negativer COVID-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 48 Stunden ist. Wer in den letzten sechs Monaten Corona hatte, ist ausgenommen. Die große Frage, die daraufhin allerdings berechtigterweise nicht nur in Friseurkreisen kursierte und kursiert, lautet: "Was gilt als Nachweis?" Antikörper-Tests wie in Apotheken etwa gelten nicht.

Die Friseure wollen – ähnlich wie an den Schulen – die Tests selbst durchführen. In manchen Bundesländern, wie unter anderem in der Steiermark, wurden daraufhin Proteste laut dass es zu wenig Möglichkeiten zum Testen gäbe, vor allem an den Wochenenden. Am Mittwoch kündigte das Land Steiermark daraufhin an, das Testkontigent aufzustocken.

Mit Lichtbildausweis zum Friseur

Laut jüngsten Informationen des Gesundheitsministeriums sind als "Zutrittstests" für den Friseurbesuch ab Montag Antigen- oder PCR-Tests, die nicht älter als 48 Stunden sind (es zählt der Zeitpunkt der Probenahme), zugelassen. Als Nachweis gilt ein ärztliches Zeugnis, ein Laborbefund, ein behördliches Testergebnis einer Teststraße oder eine Testbestätigung aus der Apotheke, digital oder als Ausdruck – dieser Nachweis muss eindeutig der Person zuordenbar sein, daher ist zusätzlich zum negativen Testergebnis nun auch die Mitnahme eines Lichtbildausweises (Führerschein, Reisepass, Personalausweis) nötig.

Nicht gültig sind selbst durchgeführte "Wohnzimmertests", da laut Gesundheitsministerium hier nicht kontrolliert werden könne, wer den Test gemacht hat und ob dieser korrekt durchgeführt wurde. Von den "Zutrittstests" bei körpernahen Dienstleistern ausgenommen sind auch Kinder unter zehn Jahren. Hier gilt das Testergebnis der Eltern oder Erziehungsberechtigten. Ab zehn Jahren brauchen Kinder ein eigenes Testergebnis. Die Kontrolle des negativen COVID-Tests obliegt dem jeweiligen Betrieb. Gesundheitsbehörden und Polizei sollen stichprobenartige Überprüfungen durchführen. (rb)

 www.bundy.at

www.klierhairgroup.de

 

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