"Der Eventbranche platzt der Kragen"

Austrian Compliance Enquete kritisiert "schwammig formulierte Antikorruptionsbestimmungen", die Kunden verunsichern.

"Event Compliance Regularien – Gut oder nur gut gemeint?" Dieser Frage wurde bei der Austrian Compliance Enquete in Laxenburg nachgegangen.  Der Austragungsort war nicht zufällig gewählt. "In unmittelbarer Nähe der Internationalen Laxenburger Anti-Korruptionsakademie wollen wir als Event-Branche ganz bewusst einen Kontrapunkt setzen", so Gert Zaunbauer, Obmann der Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe in der Wirtschaftskammer Niederösterreich (WKNÖ) und Veranstalter der Enquete.

"Niemand von uns will die Anti-Korruptionsgesetze abschaffen", so Zaunbauer weiter. Jedoch sei der Event-Branche der Kragen geplatzt. Schuld daran sei der Generalverdacht, dass Einladungen zu Events und in Konzert-Logen unmittelbar zur Korruption dienen. Daraus resultiere ein aktueller Gesetzesrahmen, bei dem sich, wie es ein Teilnehmer ausdrückte, "niemand mehr auskennt". Für viele Veranstalter seien die gesetzlichen Bestimmungen nichts anderes als eine Blendgranate, die nur von der eigentlichen "im Hinterzimmer stattfindenden Korruption" ablenken soll.

7,3 Milliarden Euro Umwegrentabilität

Nicht außer Acht gelassen werden dürfe die volkswirtschaftliche Komponente des Veranstaltungswesens. "Schätzungen zufolge trägt unsere Branche 7,3 Milliarden Euro an Umwegrentabilität zum BIP bei und ist ein ganz wesentlicher Image- und Werbeträger im Ausland für den heimischen Tourismus", betonte Obmann Zaunbauer. Seit der im Jahre 2012 erfolgten Novellierung des österreichischen Korruptionsstrafrechts sehe sich aber das Veranstalterwesen buchstäblich in die Ecke gedrängt.

Die schwammig formulierten Bestimmungen würden bei den Kunden durchwegs zu Verunsicherungen führen. "Für eine strafrechtliche Materie, die als Ultima Ratio des Gesetzgebers zu gelten hat, ist das vollkommen unzulässig", kritisierte WKÖ-Experte Artur Schuschnigg. Günther Ofner, Vorstandsmitglied Flughafen Wien und Präsident des NÖ Management Clubs, betonte weiter, dass diese Unsicherheit viele Vorstände und Geschäftsführer dazu veranlasse, Eventeinladung zur Gänze aus dem Sales- und Marketing-Mix zu streichen.

Angst, mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten

Obwohl Sponsoring absolut zulässig sei, habe allein die Angst, unter Umständen mit dem Gesetz in Konflikt geraten zu können, zu firmeninternen "Null Toleranz Compliance Regelungen" geführt, die ihrerseits einen drastischen Rückgang der Kartenbestellungen zur Folge hatten. Sogar Veranstalter von Großereignissen, wie etwa Sportlegende Hubert Neuper, der seit 1993 das Skifliegen am Kulm organisiert, zeigte sich verzweifelt: "Wir sind eben abhängig von den Menschen, die bei uns Karten kaufen und Firmen, die zu Events einladen."

Wenn Unternehmen sich aber aus Angst, straffällig zu werden, nicht mehr trauen, Kontingente für ihre Geschäftskunden zu bestellen, bliebe ihm nichts anders übrig, als betteln zu gehen. Und das, "um eine Veranstaltung, die 48 Millionen Menschen in aller Welt erreicht und eine Visitenkarte für unser Land ist, am Leben zu erhalten". In die gleiche Kerbe schlugen auch Reinhard Lischka, der heuer die Beachvolleyball-WM auf der Donauinsel mitumgesetzt hatte, sowie Herwig Straka, der eben erst das ATP-Tennisturnier in der Wiener Stadthalle in Szene gesetzt hatte.

Ein Appell – drei Forderungen

"Bei der Austrian Compliance Enquete geht uns darum, aufzuzeigen, was in der Praxis falsch läuft und so auf die Probleme unserer Branche aufmerksam zu machen", sagte Zaunbauer. Ergebnis ist der "Laxenburger Appell" der Branche an den Gesetzgeber bzw. an die Bundesregierung, nämlich "das Commitment zu Events".

Konkret äußert die Branche drei Hauptforderungen: Erstens klarere Bestimmungen im Korruptionsstrafgesetz, mit denen Firmen sowie Veranstalter gleichermaßen arbeiten können. Zweitens sollen Events im Gesetz explizit behandelt werden und als verbotene Geschenkannahme herausgenommen werden und drittens müsse der Begriff "Amtsträger" konkretisiert werden, da fast 50 Prozent aller Österreicherinnen und Österreicher vor dem Gesetz Amtsträger ist und somit die Hälfte aller Bürger eigentlich nicht zu Veranstaltungen eingeladen werden dürften. (red)

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