Neue Vertriebsrichtlinie: Versicherungsmakler orten Handlungsbedarf

Ungleichheit des Begriffes Provision ist ein großes Thema. 

Im Februar 2016 wurde die von der EU Kommission vorgegebene Versicherungsvertriebsrichtlinie „Insurance Distribution Directive“ (IDD) in Brüssel verabschiedet und muss bis 23. Februar 2018 in nationales Recht in Österreich umgesetzt sein. Im Beisein von Vertretern aller an der IDD-Richtlinie beteiligten Ministerien wurde beim 12. Alpbacher Expertentreffen breit diskutiert.

Nach unzähligen intensiven Gesprächen mit politischen Entscheidungsträgern sei es gelungen, viele negative Auswirkungen und Einschränkungen der Richtlinie zu verhindern, sagt Christoph Berghammer, Fachverbandsobmann der Versicherungsmakler:„So wären beispielsweise vom Provisionsverbot für die unabhängige Beratung von Versicherungsanlageprodukten, das der IDD-Entwurf der Europäischen Kommission noch vorgesehen hatte, ausschließlich Versicherungsmakler betroffen gewesen. Auch die automatische Provisionsoffenlegung ist nun hoffentlich vom Tisch, was wir sehr begrüßen, den die Provision eines Versicherungsmaklers ist sein Umsatz, von dem die gesamten Kosten des Unternehmensbetriebes bezahlt werden müssen, während die Provision im Versicherungsvertrieb nur ein Entgelt ist. Diese Ungleichheit des Begriffes Provision würde zu massiven Verzerrungen in der Wahrnehmung des Konsumenten führen.“ Für den Fachverbandsobmann stehen Transparenz am Markt und eine hohe Serviceorientierung im Mittelpunkt.

Ministerialrat Stefan Trojer vom Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, das federführend bei der IDD-Umsetzung für die Neugestaltung der Regeln zur Versicherungsvermittlung in der Gewerbeordnung ist, ging in seinem Referat auf einige Punkte ein, bei dem allgemeiner Konsens auch innerhalb der Ministerien herrscht, und zeigte bei anderen Punkten den möglichen Spielraum auf. Für strengere Regelungen – insb. im Bereich der Vergütung – spricht man sich im Konsumentenschutzministerium aus: Im Falle einer Provision bei Anlageprodukten soll diese zukünftig auf die gesamte Laufzeit des Produktes aufgeteilt werden und auf Verlangen des Kunden soll jedenfalls eine Provisionsoffenlegung erfolgen müssen, wünscht sich die stv. Sektionschefin für die Sektion Konsumentenpolitik im BMASK, Beate Blaschek. "Was die Honorierung betrifft, so gibt es durch die IDD erstmalig umfassende Vorgaben hinsichtlich Vergütungen“, stellt Michael Gruber vom Forschungsinstitut für Privatversicherungsrecht an der Universität Salzburg fest.

Bei den Bestimmungen für Versicherungsanlageprodukte gibt es noch keine klare Definition, welche Produkte als Versicherungsanlageprodukte erfasst werden, so Fachverbandsobmann Christoph Berghammer.

Produktentwicklung für die Praxis

Die Produktentwicklung für die Praxis war das zweite große Schwerpunktthema, zu dem  Wolfgang Fitsch, Vorstand der Vero Management AG, Rechtsanwältin Svenja Richartz sowie der Vorstand der Allianz Elementar Versicherungs AG, Johann Oswald referierten. Abgerundet wurde das zwölfte Expertentreffen des Fachverbandes der Versicherungsmakler mit Informationen aus erster Hand über die möglichen Auswirkungen des Brexit auf die Österreichische Wirtschaft von EU-Abgeordnetem Paul Rübig. (red)

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