Compliance-Prüfung: Zwei Millionen Einträge beim KSV1870

Was ein US-Präsident, ein Oberhaupt einer Religionsgemeinschaft, ein verurteilter Kriegsverbrecher und die Ehefrau eines autoritär regierenden Politikers in Afrika gemeinsam haben. 

Ob Donald Trump, der Papst, Radovan Karadzic oder Grace Mugabe - sie alle listet der KSV1870 bei Compliance-Abfragen. Die Bandbreite dessen, was genau als compliance­relevant bezeichnet wird, ist groß. Sie reicht von Personen, die Kraft ihrer politischen Funktion großen Einfluss haben - und natürlich nicht per se unredlich sind - bis hin zu Personen oder Firmen, mit denen es verboten ist, Geschäfte zu machen.

Wer muss prüfen? Laut Finanzmarkt-Geldwäschegesetz ist besonders die finanzgebende Wirtschaft (Finanz- und Kreditinstitute, Lebensversicherer, Wertpapierfirmen und Investmentfonds) zur Prüfung von Kunden und Geschäftspartnern verpflichtet. Konkret, ob es sich um politisch exponierte Personen (PEPs) oder ihnen nahestehende Personen handelt (RCAs). Aufgrund der Sorgfaltspflicht sind aber auch zahlreiche andere Unternehmen bzw. Branchen (Versicherungsvermittler, Abschlussprüfer, externe Buchprüfer bzw. Steuerberater, Notare, Rechtsanwälte oder Immobilienmakler) angehalten, Prüfungen durchzuführen, wenn sich ein Verdacht ergibt. Zudem: Unternehmer, die Zahlungen  in der Höhe von mehr als EUR 15.000,-- in bar (Glücksspielbranche: EUR 2.000,--) entgegennehmen. Mag. Ricardo-José Vybiral, MBA, Vorstand der KSV1870 Holding AG, fasst zusammen: „Grundsätzlich gilt, wer Geld verwaltet, anlegt oder in irgendeiner Form verwertet, unterliegt bei konkretem Verdacht der Meldepflicht“.

Kunden, die keiner will. Der KSV1870 ComplianceCheck weist Personen und Unternehmen aus, die sich auf einer Sanktionsliste (u. a. gemäß EU-, UN- und US-Bestimmungen, OFAC-Liste) befinden. Mit ihnen Geschäfte zu machen wäre strafbar. Weltweit gibt es mehrere Ausprägungen, die von Staaten bzw. Staatengemeinschaften herausgegeben werden. Die dem ComplianceCheck zugrunde liegenden Daten  bilden die Gesamtheit dieser Listen ab, wobei die Einträge von Dow Jones täglich aktualisiert und beim KSV1870 eingespielt werden. Sanktionierte Personen oder Unternehmen sind Teil der Kategorien SIP und SIE, wobei auch Finanz- oder Kriegsverbrechen oder Terror Eintragungskriterien darstellen.
 
  „Inhouse-Prüfungen bedeuten einen enormen zusätzlichen Aufwand. Um diesen abzufedern, haben wir den KSV1870 ComplianceCheck durch Kombination der Datenwelten von Dow Jones und KSV1870 eingeführt“, so Vybiral.

Alles in einem Dokument. Die Ergebnisse  der Compliance-Prüfung können in die KSV1870 Bonitätsauskünfte über Unternehmen und Privatpersonen integriert und durch  eine Berechtigung bezogen werden. Der Vorteil: Sowohl Bonitäts- als auch Compliance­ Informationen sind dann in einem Dokument kompakt zusammengefasst und sorgen  für schnelle  Orientierung.

Alle Details zum KSV1870 ComplianceCheck unter https://www.ksv.at/compliancecheck.

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