"Jede Änderung einer Lebenssituation sollte mit dem Versicherungsbetreuer besprochen werden"

| 05.11.2013

Kreuzer, Wiener Versicherungsmakler Obmann-Stellvertreterin, im Interview über Haushaltsversicherungen, Privat- und Sporthaftpflicht. 

Am österreichischen Versicherungsmarkt haben die Haushaltsprodukte auch Privat- und Sporthaftpflicht inkludiert. Der mitversicherte Personenkreis erstreckt sich grundsätzlich auf den Versicherungsnehmer inklusive Ehepartner/ Lebensgefährten und minderjährige Kinder. Die Bedingungen der Anbieter sind dabei allerdings unterschiedlich. Warum es unbedingt ratsam ist, einen unabhängigen Experten heranzuziehen, erklärt Brigitte Kreuzer, Obmann-Stellvertreterin der Wiener Versicherungsmakler, im leadersnet.at Interview.

leadersnet.at: Schüler und Studenten leben bei Unfall- und Schadensfällen oft in einem hohen Risikobereich. Können mit einer Haushaltsversicherung auch Schadenersatzpflichten im Privat- und Sportleben der Kinder abgesichert werden?

Kreuzer: In den Produkten können neben Ehepartnern und  Lebensgefährten auch minderjährige Kinder mit einer Haushaltsversicherung geschützt werden.

leadersnet.at: Bis zu welchem Lebensalter kann ein Kind überhaupt mitversichert werden?

Kreuzer: Hier sind die Angebote der Versicherungen recht unterschiedlich. Die Mehrheit bietet einen Schutz bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, manche auch bis zum 27. Lebensjahr.

leadersnet.at: Welche Rolle spielt dabei ein etwaiges eigenes Einkommen des mitversicherten Nachwuchses?

Kreuzer: Auch in dieser Frage gibt es ganz unterschiedliche Auslegungen bei den Versicherungen, was eigentlich zum Einkommen zählt. Ob etwa eine Lehrlingsentschädigung,  oder die Entlohnung für eine geringfügige Beschäftigung bereits als Einkommen zu werten sind.

leadersnet.at: Eine Haushaltsversicherung bezieht wohl im Grunde nur die im Haushalt lebenden Personen in ihren Schutz ein. Ein Studierender muss aber oft einen eigenen Wohnsitz am Studienort begründen. Ist er damit vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?

Kreuzer: Bei vielen Versicherungsunternehmen gilt als Bedingung, dass kein eigener Haushalt vorhanden ist. Ein Wohnsitz am Studienort gilt oft nicht als eigener Wohnsitz, dies ist aber auch unterschiedlich und muss abgeklärt werden.

leadersnet.at: Die Ansatzpunkte für eine ausreichende Mitversicherung der Kinder in einer Haushaltsversicherung der Eltern scheinen also durchaus kompliziert und nicht einheitlich. Welchen Weg würden Sie besorgten Eltern empfehlen, damit ein ausreichender Schutz der Kinder gewährleistet ist?

Kreuzer: Jede Änderung einer Lebenssituation sollte mit dem Versicherungsbetreuer besprochen werden. Die beste Adresse dafür ist der Versicherungsmakler, er ist unabhängig und kennt die Produkte des Versicherungsmarktes. Somit  kann er die beste Lösung für den jeweiligen Kundenbedarf finden.

www.wiener-versicherungsmakler.at

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