Verkehrspaket passierte Nationalrat
Längere Pickerl-Intervalle und Ausbauturbo für E-Ladeinfrastruktur beschlossen

| Tobias Seifried 
| 06.07.2026

Der Nationalrat hat am Montag den Weg für ein neues Verkehrspaket freigemacht. Während die Bundesregierung von einer Entlastung für Autofahrer:innen spricht, warnt der ÖAMTC vor Nachteilen.

Mit dem Auftakt der letzten Nationalratssitzungswoche vor der Sommerpause stand am Montag das Thema Verkehr im Mittelpunkt. Die Abgeordneten beschlossen mehrere Gesetzesnovellen, darunter längere Intervalle für die §57a-Begutachtung ("Pickerl"), Maßnahmen zum beschleunigten Ausbau der E-Ladeinfrastruktur entlang von Autobahnen und Schnellstraßen sowie neue rechtliche Grundlagen für Testbetriebe mit automatisierten Fahrzeugen.

Weniger Pickerl-Termine in den ersten zehn Jahren

Künftig soll für die wiederkehrende Fahrzeugbegutachtung das bisherige 3-2-1-System durch ein 4-2-2-2-1-System ersetzt werden. Dadurch müssen Fahrzeughalter:innen in den ersten zehn Jahren dreimal weniger zur §57a-Überprüfung.

Die neuen Regelungen sollen mit 19. Mai 2027 in Kraft treten. Ursprünglich war die Umsetzung bereits für Oktober 2026 vorgesehen, nach Rückmeldungen unter anderem von ÖAMTC und ARBÖ wurde der Start jedoch verschoben.

Mobilitätsminister Peter Hanke bezeichnet die Verlängerung der Intervalle als Entlastung für hunderttausende Menschen, die künftig seltener zur Begutachtung müssten. Gleichzeitig betont er, die Bundesregierung arbeite "unermüdlich an Verbesserungen im Mobilitätsbereich".

ÖAMTC fordert digitales Pickerl

Der ÖAMTC begrüßt zwar grundsätzlich das Ziel einer Entlastung der Fahrzeughalter:innen, kritisiert jedoch die geplante Umsetzung. Nach Angaben des Mobilitätsclubs müssten rund zwei Millionen Fahrzeughalter:innen zusätzlich eine Prüfstelle aufsuchen, um eine neue Begutachtungsplakette abzuholen und den neuen Fälligkeitstermin eintragen zu lassen.

Bernhard Wiesinger, Leiter der Interessenvertretung des ÖAMTC, spricht von vermeidbaren Verwaltungskosten in Höhe von rund 23 Millionen Euro. "Das wäre echte Entlastung", sagt er mit Blick auf ein digitales Pickerl, das seiner Ansicht nach gemeinsam mit den neuen Intervallen eingeführt werden sollte.

Darüber hinaus verweist der Mobilitätsclub auf regionale Unterschiede. In alpinen Regionen würden aufgrund stärkerer Korrosion deutlich häufiger schwere Mängel festgestellt als im Flachland. Längere Prüfintervalle könnten dort dazu führen, dass Schäden später erkannt und Reparaturen dadurch teurer werden. Auch mögliche Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit sollten laut ÖAMTC genau beobachtet werden.

Schnellere Genehmigungen für E-Ladeinfrastruktur

Neben den Änderungen beim Pickerl beschloss der Verkehrsausschuss auch eine Novelle des Bundesstraßengesetzes. Diese soll den Ausbau von Schnellladestationen entlang von Autobahnen und Schnellstraßen erleichtern.

Künftig können Ladeeinrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen auch innerhalb sogenannter Schutzzonen errichtet werden. Laut Bundesregierung sollen dadurch bestehende rechtliche Hürden abgebaut und Investitionen beschleunigt werden.

Hanke sieht darin einen wichtigen Schritt für die Mobilitätswende. Die Änderungen ermöglichten einen "massiven Ausbau der Ladeinfrastruktur auf Autobahnen und Schnellstraßen".

Grundlage für automatisiertes Fahren

Ferner schafft die Novelle laut Bundesregierung die rechtlichen Voraussetzungen, um Testbetriebe mit fahrerlosen Fahrzeugen auszuweiten  (LEADERSNET berichtete). Die konkreten Rahmenbedingungen sollen in einer überarbeiteten Verordnung zum automatisierten Fahren geregelt werden, die demnächst in Begutachtung gehen soll.

www.bmimi.gv.at

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