Compliance-Lücke
Warum viele Unternehmen beim Whistleblower-Schutz versagen

| Tobias Seifried 
| 08.04.2026

Eine aktuelle Umfrage offenbart gravierende Wissenslücken bei diesem Compliance-Thema. Demnach kennen knapp 60 Prozent der Erwerbstätigen in Österreich ihre Rechte bei der Meldung von Missständen nicht.

Whistleblowing zählt zu den zentralen Säulen moderner Compliance, dennoch herrscht in der österreichischen Arbeitswelt offenbar massive Unkenntnis über die rechtliche Lage.

Eine im März 2026 durchgeführte, repräsentative TQS-Umfrage im Auftrag der ARS Akademie liefert ernüchternde Daten: Lediglich 41 Prozent der Befragten konnten die Frage nach einem gesetzlichen Schutz für Whistleblower:innen korrekt mit "Ja" beantworten. Demgegenüber stehen 52 Prozent, die keine Angabe machen konnten, sowie acht Prozent, die die Existenz eines solchen Schutzes gänzlich verneinten.

Rechtslage eindeutig

Dabei ist die Rechtslage seit der Umsetzung der EU-Whistleblowing-Richtlinie von 2019 eindeutig: Die Identität von Arbeitnehmer:innen, welche Rechtswidrigkeiten wie etwa Korruption melden, muss geschützt werden, um Repressionen durch Arbeitgeber:innen zu verhindern. Richard Melbinger, Geschäftsführer der ARS Akademie, sieht hier einen dringenden Handlungsbedarf. Er konstatiert, dass die Ergebnisse der österreichweiten Umfrage auf einen großen Aufholbedarf beim Thema Whistleblowing hinweisen würden. Das Informationsdefizit aufseiten der Belegschaft lasse zudem auf eine unzureichende Aufklärung durch die Unternehmen schließen.

"Arbeitgeber mit mindestens 50 Mitarbeitenden sind verpflichtet, entsprechende anonyme Beschwerdestellen einzurichten und, wenn dies nicht möglich ist, ihre Mitarbeitenden über externe Anlaufstellen zu informieren", betont Melbinger. Dies sei ein wesentlicher Bestandteil der Compliance. Unternehmen machten sich strafbar, sollten sie diese rechtlichen Anforderungen nicht erfüllen.

Whistleblowing Informationsstand

Regionale Unterschiede

Die Studie förderte zudem ein deutliches Gefälle zwischen den Bundesländern sowie den verschiedenen demografischen Gruppen zutage. Während sich die Steirer:innen mit einer korrekten Antwortquote von 49 Prozent vergleichsweise gut informiert zeigen, markiert Vorarlberg das Schlusslicht: Hier gaben 63 Prozent an, sich eher oder sehr schlecht informiert zu fühlen. Nur 51 Prozent der Vorarlberger:innen wissen, an wen sie sich im Falle von Missständen wenden können.

In Tirol herrscht indes eine Diskrepanz zwischen Wahrnehmung und Faktenwissen: Trotz der höchsten subjektiv empfundenen Information (62 %) wies das Bundesland mit 55 Prozent den höchsten Anteil an "Weiß ich nicht"-Antworten bezüglich des gesetzlichen Schutzes auf.

Demografisches Gefälle

Auffallend sind auch die Unterschiede nach Geschlecht und Alter. Männer sowie ältere Arbeitnehmer:innen verfügen tendenziell über ein höheres Wissen und eine positivere Selbsteinschätzung. Melbinger interpretiert dies dahingehend, dass Männer nach wie vor stärker in Führungspositionen vertreten seien und mit dem Alter der Anteil an Führungskräften naturgemäß steige. Je höher die Position, desto fundierter sei das Wissen.

Dennoch fordert der ARS-CEO eine breitere Aufklärung: "Allerdings sollten alle Mitarbeitenden, egal, aus welchem Unternehmensbereich und auf welcher Hierarchiestufe, Kenntnis über grundlegende rechtliche Vorgaben haben. Denn es betrifft alle."

www.ars.at

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