Abtenauer Bergbahnen
Bekannter Skilift- und Seilbahnbetreiber ist nach über 60 Jahren pleite

Aufgrund von rückläufigen Besucherzahlen sowie wetterbedingten Umsatzeinbußen haben sich Verbindlichkeiten von rund 4,3 Millionen Euro angehäuft.

Wie der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) am Donnerstag mitteilte, wurde über das Vermögen der Abtenauer Bergbahnen Gesellschaft m.b.H. beim zuständigen Landesgericht Salzburg ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet. Die Gesellschaft mit Sitz in Au (Abtenau) wurde im Jahr 1962 gegründet und ist auf die Beförderung von Personen mittels Seilbahnen und Skiliften (Karkogelbahn) spezialisiert. Die Antragstellerin verfügt über insgesamt 46 Gesellschafter:innen, wobei die Marktgemeinde Abtenau sowie der Tourismusverband Abtenau die größten Anteile halten. Aktuell beschäftige die Schuldnerin 15 Dienstnehmer:innen.

Die Ursachen

Im Eröffnungsantrag wird ausgeführt, dass sinkende Besucherzahlen und witterungsbedingte Umsatzausfälle die wirtschaftliche Lage des Unternehmens deutlich belastet haben. Als maßgeblicher Faktor werden jedoch Verzögerungen sowie unerwartete Kostensteigerungen beim Bau eines für den Betrieb notwendigen Speicherteichs genannt. Dadurch sei es einerseits zu Einschränkungen im Winterbetrieb gekommen, andererseits hätten die zusätzlichen Aufwendungen zu einem erheblichen Liquiditätsengpass geführt.

Der vorliegenden Gläubigerliste zufolge sind insgesamt 43 Gläubiger:innen von dem Insolvenzverfahren betroffen. Die Antragstellerin beziffert ihre Gesamtverbindlichkeiten mit rund 4,29 Millionen Euro, wovon etwa 1,36 Millionen Euro auf Forderungen von Lieferanten und 2,56 Millionen Euro auf Verbindlichkeiten gegenüber Banken entfallen. Das vorhandene Vermögen wird in einer ersten Schätzung für den Fall einer Liquidation mit rund 755.000 Euro bewertet.

Fortführung geplant

Die Schuldnerin gibt an, dass der laufende Betrieb derzeit vollständig ausgelastet sei. Ziel ist es, das Unternehmen fortzuführen und im Rahmen eines Sanierungsplans zu entschulden. Die Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebs soll aus den weiterhin erzielten Betriebserlösen sichergestellt werden.

Der aktuell vorliegende Vorschlag für den Sanierungsplan sieht eine Quote von 20 Prozent vor, die innerhalb von 24 Monaten ab Annahme zu erfüllen wäre und damit dem gesetzlichen Mindesterfordernis eines Sanierungsverfahrens ohne Eigenverwaltung entspricht. Ob im weiteren Verlauf des Verfahrens eine Verbesserung dieses Vorschlags möglich sein wird, bleibt derzeit offen. Die Erfüllung der Quote soll aus den Erträgen des fortgeführten Betriebs, durch die Verwertung nicht betriebsnotwendigen Vermögens sowie gegebenenfalls durch finanzielle Unterstützung Dritter erfolgen.

Zum Masseverwalter wurde Rechtsanwalt Markus Stranimaier bestellt. Die Prüfungs- und Sanierungsplantagsatzung ist für den 20. Mai 2026 angesetzt.

www.akv.at

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