Kartellstrafe für Rewe

| 13.05.2013

Bußgeld in der Höhe von fast 21 Millionen Euro.

Im Februar 2012 hatte die BWB wegen des Verdachts von Preisabsprachen mit Lieferanten und Sternkartellen in der Konzernzentrale der REWE International AG in Wiener Neudorf eine Untersuchung durchgeführt. Nach Monaten der intensiven und konstruktiven Verhandlungen konnten nun die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und die REWE International AG in Sachen vertikale Preisabsprachen eine für beide Seiten akzeptable Lösung erarbeiten. Trotz unterschiedlicher Rechtsauffassungen stimmte REWE International AG einer einmaligen Bußgeldzahlung in der Höhe von 20,8 Millionen Euro zu. Das ist die zweithöchste jemals ausgesprochene Kartellstrafe in Österreich. Bisher wurde auf Antrag der BWB die höchste Geldstrafe mit 75,4 Mio. Euro für das sogenannte Aufzugskartell verhängt.

Für die Zukunft wurde von der REWE Group und der BWB gemeinsam ein Leitfaden zum Thema „Kartellrechtliche Anforderungen in Einkaufsverhandlungen“ erstellt, der für den gesamten heimischen Lebensmittel- und Drogeriefachhandel richtungsweisend sein soll. (red)

www.rewe-group.at

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