Tücken und Risiken bei der Versicherung von Zinshäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften

Rechtsanwältin Margot Nusime und Helmut Mojescick, Fachgruppenobmann Wiener Versicherungsmakler, erklären in einem Gastkommentar, worauf man dabei achten muss.

"Ohne Schätzgutachten zu arbeiten und keinen spezialisierten Berater hinzuzuziehen, sind ein absolutes No-Go", sagt dazu Helmut Mojescick, Obmann der Wiener Versicherungsmakler. "Aus Sicht des Maklers liegen die Tücken in der Komplexität solcher Gebäude. Die Versicherung ist nicht mit jener eines Einfamilienhauses zu vergleichen. Deshalb sollte der Makler aufgrund der ihn treffenden Haftungsproblematiken Experte auf dem Gebiet sein", ergänzt Rechtsanwältin Margot Nusime.

Neubauwertgutachten ist essentiell

Aufgrund des hohen zu versichernden Wertes ist es für die Versicherung eines Zinshauses jedenfalls ratsam, ein offizielles Neubauwertgutachten erstellen zu lassen, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Eine Versicherung gegen Elementarrisken sollte immer vorhanden sein, Extras sind möglich. Wichtig ist, die Versicherungen an das konkrete Zinshaus oder Gebäude mit Wohnungseigentum anzupassen.

www.wko.at


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