ORF blitzt bei KommAustria in Sachen YouTube ab

| 14.05.2018

"Ambitionierte Versuche, unliebsame gesetzliche Schranken zu umgehen"  meint der VÖP. 

Die Medienbehörde KommAustria hat den Plänen des ORF für einen eigenen ORF-Kanal auf YouTube und für die Quersubventionierung der Plattform "Flimmit" mit ORF-Gebühren eine Absage erteilt.

Kein Beitrag zum Kernauftrag

In ihrer abweisenden Entscheidung spricht die KommAustria im Sinne einer wünschenswerten Auffindbarkeit öffentlich-rechtlicher Inhalte, auch aus demokratiepolitischen Erwägungen, grundsätzlich der Präsenz des ORF in Sozialen Medien, einschließlich YouTube, einen wirksamen Beitrag zur Erbringung des öffentlich-rechtlichen Kernauftrages nicht ab. Die Behörde stellt aber fest, dass eine exklusive Kooperation des ORF mit YouTube andere, vergleichbare Unternehmen diskriminieren würde und damit dem ORF-Gesetz (§ 2 Abs. 4 ORF-G) widerspräche.

Mit dem Aufbau eines ORF-Kanals auf YouTube würde eine Schwächung der bestehenden ORF TVthek einhergehen. Dies habe der Gesetzgeber kaum als die von ihm geforderte "wirksame Erbringung des öffentlich-rechtlichen Kernauftrages" vor Augen gehabt. Laut KommAustria wäre es durchaus denkbar, eine Ausweitung der generell auf sieben Tage beschränkten Bereitstellungsdauer von Sendungen auf der ORF TVthek im Zuge einer Auftragsvorprüfung vorzunehmen.

In einem zweiten Antrag unterbreitete der ORF der KommAustria den Vorschlag für einen "Öffentlich-rechtlichen Abrufdienst mit fiktionalem Schwerpunkt (Film und Serie)", womit der ORF erstmals einen gebührenfinanzierten Bezahldienst einführen möchte. Die Inhalte dieser Online-Videothek sollen zu 95 % aus im ORF TV-Programm bereits ausgestrahlten oder zukünftig dort zur Ausstrahlung geplanten Sendungen bestehen. Ergänzt werden soll das Angebot zu 5 % aus Fremdproduktionen. Finanziert werden soll dies aus Abo-Gebühren, Gebühren für Einzelabrufe und aus dem ORF-Programmentgelt. Dafür sollte die Online-Videothek Flimmit in ein öffentlich-rechtliches Angebot überführt werden. Laut KommAustria ist es dem ORF nicht untersagt im Rahmen seines öffentlich-rechtlichen Angebotes auch einen „Bezahldienst“ anzubieten, jedoch sei ein Nachweis über die wirtschaftliche Tragbarkeit des neuen Angebotes nicht erbracht worden und der Genehmigungsantrag somit abzuweisen.

"Mehr Kommerz ist der falsche Weg für den ORF"

Der Verband Österreichischer Privatsender  begrüßt die Entscheidungen, beides hätte den ORF einen weiteren Schritt in Richtung Kommerz und weg vom Public-Value-Ziel geführt."Durch die beabsichtigte, noch dazu exklusive Zurverfügungstellung von ORF-Inhalten an YouTube wäre der österreichische Medienstandort unverantwortlich geschädigt worden. Und von Beginn an ein Rätsel war uns, warum der ORF absichtlich sein öffentlich-rechtliches Profil schwächen und seinem eigenen Angebot, der TVthek, Konkurrenz machen wollte", so Corinna Drumm, Geschäftsführerin des VÖP.

 An der Begründung des ORF für die Gebührensubventionierung von Flimmit hätten für den VÖP immer größte Zweifel bestanden: "Für uns war die Behauptung des ORF, dass Flimmit sich nicht wirtschaftlich führen ließe, völlig unglaubwürdig, wo doch die Nachfrage nach Video-on-Demand-Angeboten enorm steigt. Es gibt hier kein Marktversagen, das eine Gebührenfinanzierung rechtfertigen würde. Zudem hätte auch diese Maßnahme zu einer Verwässerung des öffentlich-rechtlichen Profils des ORF beigetragen", so Drumm. (jw)

www.orf.at

www.rtr.at

leadersnet.TV