PRVA für Novellierung des Mehrklassen-Lobbying-Gesetzes

Betroffene Branche ist in Beratungen einzubinden.

Das Lobbying-Gesetz sei für den PRVA (Public Relations Verband Austria) eine richtig gesetzte Maßnahme, allerdings müsse jetzt in einem nächsten Schritt die Gleichbehandlung aller im Lobbyingbereich Tätigen im Gesetz eingearbeitet werden, zieht der PRVA Resümee nach einem Jahr Lobbying-Gesetz und plädiert für eine baldmöglichste Adaptierung des bestehenden Gesetzes. "Das Gesetz hat dazu geführt, dass über das Lobbyingregister transparent ist, wer sich als Lobbyist betätigt. Es hat sicher Spreu vom Weizen getrennt. Jene, die aktuell als Lobbyisten unterwegs sind, sind hochprofessionell. Eines hat sich allerdings noch ergeben: viele Anbieter haben Lobbying aus ihrem Portfolio genommen bzw. sowohl Agenturen als auch Unternehmen verwenden jetzt eher den Überbegriff Public Affairs für die Leistungsbeschreibung", so PRVA-Präsidentin Ingrid Vogl.

Graubereiche und Umgehungsmöglichkeiten

Die vorhandenen Ausnahmeregelungen und Unterscheidungen betreffend Veröffentlichungspflichten, Verhaltensregeln und Sanktionen für Interessensvertretungen der Kammern sowie für Rechtsanwälte, machen das Gesetz zu einem Mehrklassen-Gesetz. Damit sind Graubereichen und Umgehungsmöglichkeiten weiterhin Tür und Tor geöffnet. Dass sich Standesvertretungen wie z.B. der PRVA nicht ins Lobbyingregister eintragen müssen bzw. dürfen, obwohl sie das befürworten, ist ebenfalls Beleg des Mehrklassen-Gesetzes. Insgesamt unterstützt der PRVA die Forderungen seines Partnerverbandes ÖPAV nach einer Novelle des Lobbying-Gesetzes. Bei der notwendigen Novellierung sind jedenfalls alle Standesvertretungen der betroffenen Kommunikationsbranche, also auch der PRVA, einzubinden, damit die Praxistauglichkeit des Gesetzes gewährleistet ist. (red)

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