Südkoreaner sahen irreführende Werbung
Samsung siegt im QLED-Streit gegen TCL

| Larissa Bilovits 
| 17.03.2026

Im Zentrum des Rechtsstreits stand die Frage, ob TCL mehrere TV-Modelle zu Unrecht unter der Bezeichnung "QLED" beworben hat. Samsung sah darin eine irreführende Kennzeichnung und klagte.

Bei Fernsehgeräten liefern sich Hersteller seit Jahren einen intensiven Wettbewerb um die beste Bildqualität – und ebenso um die passende Vermarktung ihrer Technologien. Für Laien sind Begriffe wie OLED oder QLED dabei oft schwer einzuordnen, spielen aber eine zentrale Rolle bei der Kaufentscheidung. Umso sensibler ist die Frage, welche technischen Eigenschaften tatsächlich hinter den jeweiligen Bezeichnungen stehen.

QLED – kurz für "Quantum Dot Light Emitting Diode" – bezeichnet grundsätzlich Fernseher, bei denen eine zusätzliche Schicht aus sogenannten Quantum Dots für eine verbesserte Farbdarstellung sorgt. Anders als bei OLED, wo Pixel selbst leuchten, kommt bei QLED-Modellen weiterhin eine Hintergrundbeleuchtung zum Einsatz. Die Technologie gilt dennoch als wichtiger Bestandteil moderner TV-Geräte und hat sich in den vergangenen Jahren als gängiger Marketingbegriff am Markt etabliert.

Rechtsstreit um Nutzung der Bezeichnung

Genau um diesen Begriff ist nun ein Rechtsstreit zwischen den beiden Herstellerunternehmen Samsung und TCL entbrannt. Nach Angaben der von Samsung beauftragten Kanzlei Pinsent Masons hat das Landgericht München dem chinesischen Hersteller TCL untersagt, mehrere TV-Serien in Deutschland weiterhin als "QLED" zu bewerben. Hintergrund des Verfahrens waren Vorwürfe irreführender Werbung: Samsung argumentierte, dass die Kennzeichnung bei den betroffenen Geräten Erwartungen an die verbaute Technologie wecke, die aus Sicht des Unternehmens so nicht erfüllt würden.

Das Gericht folgte dieser Argumentation und kam laut Pinsent Masons zum Schluss, dass die beanstandete Vermarktung als irreführend einzustufen sei. Konkret betroffen sind die Modellreihen C655, C508, QM8B, QLED870 und C69B, die in Deutschland nicht länger unter dem "QLED"-Label beworben werden dürfen.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Darüber hinaus soll TCL laut Urteil die entsprechenden Werbeaussagen anpassen und eine öffentliche Klarstellung veröffentlichen. Das Urteil wurde bereits am 23. Februar 2026 gefällt, ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Es gilt als wahrscheinlich, dass der chinesische Hersteller Berufung einlegt und sich der Rechtsstreit somit weiterziehen könnte.

Die Kanzlei Pinsent Masons sieht in der Entscheidung eine mögliche Signalwirkung über Deutschland hinaus. Demnach könnten vergleichbare Fragestellungen auch in anderen Märkten relevant werden, da laut den Angaben in den USA und Südkorea ähnliche Sachverhalte vorlägen.

www.samsung.com

www.tcl.com

Kommentar veröffentlichen

* Pflichtfelder.

leadersnet.TV