Mehr als 63.000 Gebäude betroffen
Nächste Wohnkosten-Lawine vor der Haustüre?

| Redaktion 
| 27.11.2025

Ab 2027 wird das Bauwerksbuch für alle Wiener Gebäude vor 1919 verpflichtend – mit enormen Folgen. Laut Sachverständigem Johann Kaiser stehen mindestens 63.000 Objekte vor einem organisatorischen und finanziellen Kraftakt, der Kosten von rund 200 Millionen Euro verursachen dürfte. 

Während der Druck auf den Wiener Wohnungsmarkt weiter steigt und leistbarer Wohnraum zunehmend knapp wird, rückt eine neue gesetzliche Vorgabe näher, die Eigentümer:innen wie Hausverwaltungen alarmiert: das verpflichtende Bauwerksbuch. Ab 2027 müssen sämtliche vor 1919 errichtete Gebäude registriert werden.

Dass der Aufwand hoch ist, überrascht Kenner der Materie nicht – allen voran Johann Kaiser, einer der profiliertesten Expert:innen auf diesem Gebiet. Der Architekt und Ziviltechniker arbeitet seit 1989 an der Schnittstelle von Architektur, Immobilienbestand und Facility Management.  Bereits 2017 initiierte er einen Fachdialog im Palais Coburg – mit dem Ziel, das Thema strukturiert in die Branche zu tragen. Die jahrzehntelange Erfahrung mit Wiener Bestandshäusern bildet heute die Basis für ein Vorgehen, das – so Kaiser – "Zeit spart, Nerven schont, voraus denkt und dadurch Kosten letztlich reduziert".

Formalität ohne echten Nutzen?

Für den Sachverständigen bedeutet das vor allem eines: "Wir sprechen von mindestens 63.000 Gebäuden. Wenn wir nicht sofort und intelligent damit beginnen, wird das Bauwerksbuch denselben Weg nehmen wie einst der Energieausweis – eine Formalität ohne echten Nutzen." Die reine formale Erstellung sei für Eigentümer:innen und Verwaltungen zu wenig: "Das kostet und bringt nichts."

Grundlage für Instandhaltung, Rücklagenplanung und Co

Tatsächlich entsteht der Mehrwert erst durch eine strukturierte Weiterführung und Nutzung der Daten. Das Bauwerksbuch bildet künftig eine Grundlage für Instandhaltung, Rücklagenplanung, Fristenmanagement, Versicherungsabwicklungen, energetische Optimierungen und lebenszyklusorientierte Einschätzungen. "Banken und Versicherungen werden künftig das Bauwerksbuch für deren interne Evaluierung heranziehen und werden valide und nachvollziehbare Daten verlangen, keine Wischiwaschi-Dokumente", sagt Kaiser. Auch Käufer:innen werden bei Transaktionen ein aussagekräftiges Bauwerksbuch – ein "Zertifikat" – voraussetzen.

Die Regulierung folgt einem klaren Stufenmodell: Gebäude, die vor dem 1. Jänner 1919 errichtet wurden, müssen bis spätestens 31. Dezember 2027 registriert sein; für Bauten aus den Jahren 1919 bis 1945 läuft die Frist bis Ende 2030. Neubauten sowie Zu- und Umbauten nach § 60 Abs. 1 lit. a BO müssen ihr Bauwerksbuch bereits vor der Fertigstellungsanzeige erstellen und registrieren.

www.bauwerksbuch-kaiser.at

 

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