Schanigärten dürfen auch im Winter 2022/23 draußen bleiben

Finanz- und Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke und Wirtschaftskammer Wien-Präsident Walter Ruck wollen der Wiener Gastronomie helfen, sich gegen die fortwährende Corona-Krise zu rüsten. 

Damit die Wiener Gastronomie über den kommenden Herbst und Winter ihren Gästen maximalen Komfort und noch mehr Sicherheit bieten kann, können die Wiener Schanigärten auch diese Wintersaison geöffnet bleiben, so Wirtschaftskammer Wien-Präsident Walter Ruck und Finanz- und Wirtschaftsstadtrat Peter Hanke. In der vergangenen Wintersaison 2021/22 haben mehr als die Hälfte der Wiener Gastronomiebetriebe die Möglichkeit genutzt und ihre Schanigärten über den Herbst und Winter offengehalten.

Weitere Entlastungen

Wie bereits in den vergangenen Jahren, gilt auch heuer: wer eine Gebrauchserlaubnis für einen Sommer-Schanigarten im Jahr 2022 hat, kann diese nun mit entsprechender Beantragung verlängern und den Schanigarten bis zum 28. Februar 2023 benutzen. Auch die Zahlungserleichterungen im Rahmen des Gebrauchsabgabegesetzes werden weiterhin gelten. So werden auch die Wiener Gastronomen in vielerlei Hinsicht entlastet. Denn durch die Belassung der Schanigärten ersparen sie sich auch den Abbau, die Kosten der Zwischenlagerung von Möbeln und Materialien sowie die Aufbaukosten.

"Aufgrund der aktuellen Pandemielage war für mich klar: die Verlängerung dieser Sondermaßnahmen ist auch für die kommende Wintersaison sinnvoll, denn wir müssen weiterhin alles dafür tun Wiener Unternehmer:innen zu helfen, ihre Geschäfte weiterhin erfolgreich führen zu können", sagt Hanke. "Die Verlängerung der Schanigarten-Regelung in die Wintersaison hat sich mehr als bewährt und funktioniert tadellos. Sie ist nicht nur eine wichtige Unterstützung für unsere Gastronomie- und Kaffeehausbetriebe, sondern auch ein zusätzliches Angebot für deren Gäste", ergänzt Ruck.

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