Maskenpflicht im Freien, kürzere Quarantäne und Kontrollpflicht im Handel

Das sind die neuen Corona-Regeln.

Es gibt wieder neue Corona-Regeln: Nachdem die Omikron-Welle mittlerweile auch Österreich erfasst hat, haben die gesamtstaatliche Covid-Krisenkoordination (GECKO), die Bundesländer und die Regierung am Donnerstag die neuen Maßnahmen beschlossen, um die Folgen durch die rasant steigenden Corona-Erkrankungen abzufedern. Zu den wichtigsten neuen Regeln gehören eine Maskenpflicht im Freien, eine kürzere Quarantäne und eine Kontrollpflicht im Handel.

Unterscheidung zwischen K1 und K2 fällt

Die neuen Quarantäneregeln treten bereits mit Samstag in Kraft: Die Unterscheidung zwischen zwischen K1- und K2-Personen fällt. Als Kontaktperson wird künftig nicht mehr eingestuft, wer schon dreimal geimpft ist oder wenn alle Beteiligten eine FFP2-Maske getragen haben. Diese Regelung gilt auch für Kinder. All jene die als Kontaktperson eingestuft werden, können sich ab dem fünften Tag freitesten.

Für Kontaktpersonen in der kritischen Infrastruktur – dazu zählen unter anderem das Gesundheitspersonal, Mitarbeiter:innen von Einsatzorganisationen und in der Energieversorgung sowie Personal zur Aufrechterhaltung der Grundbedürfnisse des öffentlichen Lebens – gilt hingegen, dass sie mit täglichen Tests und FFP2-Maske weiterhin zur Arbeit gehen können.

Maskenpflicht: Ausnahme für engste Angehörige

Ab Dienstag heißt es hingegen, dass man auch im Freien eine FFP2-Maske tragen muss, wenn kein Abstand von mindestens zwei Metern zu anderen Personen möglich ist. Als Beispiel werden Fußgängerzonen, Warteschlangen und Gruppenansammlungen genannt. Ausgenommen von der Zwei-Meter-Abstandsregel sind "engste Angehörige" wie etwa Partner:innen oder Kinder.

Neuerungen gibt es auch beim "Grünen Pass". Dieser soll ab 1. Februar mit der zweiten Impfung nur noch sechs statt neun Monate gültig sein. Die Gültigkeit nach der dritten Impfung bleibt hingegen bei neun Monaten.

Kontrollen werden verschärft

Im Rahmen der Pressekonferenz nach dem Gipfel mit GECKO und Ländern haben Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) ab kommender Woche eine "Aktion scharf" zu den 2G-Kontrollen angekündigt. So wird es im Handel an Interaktionspunkten – etwa beim Eingang oder spätestens beim Bezahlen – eine Kontrollpflicht geben. Bei groben Vergehen gegen die Maßnahmen sind ab 3. Februar auch temporäre Betretungsverbote möglich.

© BKA
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"Der Handel ist eindeutig kein Infektionstreiber: Das belegen alle verfügbaren Daten. Gleichzeitig unterstützen wir aber den konsequenten Kampf gegen die Corona-Pandemie, denn wir wollen keinen weiteren Lockdown für die österreichische Wirtschaft mehr erleben. Das muss jetzt die oberste Maxime sein", so Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), in einer ersten Reaktion. Die verbindlichen Kontrollen von 2G-Nachweisen im Handel trägt Trefelik mit, sofern dadurch künftige Zwangssperren ausgeschlossen sind: "Der heimische Handel ist äußerst vielfältig: Die Kontrollen der 2G-Nachweise müssen maßvoll und praktikabel durchführbar sein und zwar in allen Geschäftsgrößen und -formen, von der kleinen Boutique bis zum großen Einkaufszentrum."

In eine ähnliche Kerbe schlägt Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes: "Der Handelsverband hat sich bis zuletzt stark dafür eingesetzt, dass Kontrollen nicht nur beim Eingang, sondern auch spätestens beim Bezahlen erfolgen dürfen, da dies in der Praxis besser umsetzbar ist. In einer weiteren Hochphase der Pandemie ist die 2G-Kontrolle im Zuge des Erwerbs von Waren an der Kassa eine Maßnahme, die wir in Kauf nehmen, um offenhalten zu können." (as)

www.bundeskanzleramt.gv.at

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