Neue Verwertungsgesellschaft für Presseverlage
VG Newsmedia soll heimische Verlage ab sofort gegenüber Big Tech stärken

| Larissa Bilovits 
| 19.02.2026

Die neue Verwertungsgesellschaft für Presseverlage hat nun offiziell ihre Tätigkeit aufgenommen und am Donnerstag erstmals Team, Struktur und künftige Aufgaben präsentiert. Ziel sei es, die Rechte heimischer Medien zu bündeln und deren Position gegenüber internationalen Plattformen durchzusetzen.

Mit der VG Newsmedia verfügt Österreich nun erstmals über eine eigene Verwertungsgesellschaft, die die Leistungsschutzrechte der Presseverlage wahrnimmt. Ihre Aufgabe ist es, die Rechte heimischer Medienunternehmen zu bündeln, deren Nutzung durch digitale Plattformen zu lizenzieren und entsprechende Vergütungen einzufordern. Grundlage dafür ist die EU-Urheberrechtsreform, die in Österreich 2021 gesetzlich umgesetzt wurde und zur Gründung der Gesellschaft im Februar 2023 führte.

Nach Abschluss der notwendigen Genehmigungsverfahren und der Bestellung von Julia Wippersberg zur Geschäftsführerin Ende 2025, die neben Gründungsgeschäftsführer und VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger vor allem das operative Geschäft managen soll, ist die VG Newsmedia nun vollständig einsatzbereit: Am Donnerstag, dem 19. Februar, wurden Team, Struktur und künftige Tätigkeit der Organisation offiziell im Wiener Presseclub Concordia präsentiert.

Namhafter Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat von VG Newsmedia gehören Markus Mair, Vorstandsvorsitzender der Styria Media Group, Alexander Mitteräcker, Geschäftsführer der Standard-Verlagsgesellschaft, sowie Maximilian Dasch, Eigentümer der Salzburger Nachrichten und Präsident des VÖZ, an. Sämtliche Anteile an der VG Newsmedia GmbH werden vom gleichnamigen Verein gehalten, dessen Präsidium ebenfalls Mair innehat.

Durchsetzungskraft hängt nun von Verlagen ab

Wippersberg betonte bei der Auftaktveranstaltung mit einem Augenzwinkern, sie werde künftig wohl "stets mit einem Wahrnehmungsvertrag in der Tasche" anzutreffen sein. Hintergrund sei, dass die VG Newsmedia neben der bereits erteilten behördlichen Genehmigung auch individuelle Beauftragungen durch die einzelnen Verlage benötige, um deren Rechte vertreten und verwerten zu können. Ziel sei es, auf dieser Basis das Leistungsschutzrecht gegenüber den Nutzer:innen durchzusetzen, insbesondere gegenüber großen Plattformbetreibern.

Zugleich unterstrich die Geschäftsführerin, dass die Durchsetzungskraft der Verwertungsgesellschaft maßgeblich davon abhänge, wie viele Verlage ihre Rechte übertragen. Je umfassender dieses Mandat sei, desto stärker sei die "Macht" der VG Newsmedia im Dialog mit internationalen Tech-Plattformen. Die Erlöse aus der Lizenzvergabe sollen letztlich auf Basis eines noch zu definierenden Verteilungsschlüssels an die beteiligten Medienhäuser weitergegeben werden. Wie Grünberger weiters klarstellte, richte sich das Angebot der VG Newsmedia explizit an sämtliche Verlagshäuser in Österreich und ist nicht auf Mitglieder des Verbands Österreichischer Zeitungen oder anderer Branchenorganisationen beschränkt.

Big Tech und KI als größte Herausforderungen

Bei der Auftaktveranstaltung herrschte am Podium jedenfalls Einigkeit darüber, dass die Presseverlage gegenüber globalen Plattformkonzernen nur mit einer geschlossenen und entschlossenen Haltung ihre Interessen wirksam vertreten können. Der Berliner Rechtsanwalt und Leistungsschutzrechtsexperte Thomas Höppner warnte beispielsweise in seiner Keynote davor, Entwicklungen wie in Deutschland zu wiederholen. Dort hätten einzelne Medienhäuser eigenständig lukrative Vereinbarungen mit Google getroffen, während viele andere Rechteinhaber kaum profitiert hätten. Besonders schwierig gestalte sich bislang die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Meta, wo Verlage trotz intensiver Bemühungen weitgehend erfolglos geblieben seien. Höppner betonte, dass hier neben den Medienunternehmen selbst auch Wettbewerbsbehörden und gegebenenfalls der Gesetzgeber gefragt seien, um faire Rahmenbedingungen sicherzustellen.

Als noch größere Herausforderung bezeichnete der Jurist schließlich den Umgang mit KI-basierten Anwendungen und generativen Sprachmodellen. Diese würden von den bestehenden europäischen Regelungen zum Leistungsschutzrecht bislang nur unzureichend erfasst. Gleichzeitig verwies Höppner auf erste politische Initiativen auf EU-Ebene, etwa innerhalb der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments, die darauf abzielen, die gesetzlichen Grundlagen an die neuen technologischen Entwicklungen anzupassen.

www.vg-newsmedia.at

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