Signa-Masseverwalter: "Unternehmenssanierung vor Zerschlagung"

| Tobias Seifried 
| 15.01.2024

Am Montag fand die erste Gläubigerversammlung bei den wichtigsten Gesellschaften des von René Benko gegründeten Unternehmens statt. Das Insolvenzgericht sieht nach ausführlicher Berichterstattung bis dato keine Gründe, die Eigenverwaltung bei Signa Prime und Development zu entziehen. Dennoch wird der Versuch, die benötigten Millionen für eine Sanierung aufzutreiben, zum Wettlauf gegen die Zeit.

Am 15. Jänner ging es rund um die angeschlagene Signa-Gruppe des Tiroler Investors René Benko erstmals in diesem Jahr ans Eingemachte. Am Handelsgericht Wien fand nämlich die erste Gläubigerversammlung sowie die Berichtstagsatzung zu den insolventen Signa-Töchtern Prime Selection und Development Selection statt. Die Sanierungsverwalter:innen standen somit den betroffenen Gläubiger:innen erstmals über die Entwicklung der beiden Ende Dezember 2023 als Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung eröffneten Insolvenzverfahren Rede und Antwort.

Für die Sanierer rund um Erhard Grossnigg fiel das Ergebnis zwar erfreulich aus: Das Insolvenzgericht sieht nach ausführlicher Berichterstattung durch die Sanierungsverwalter:innen bis dato keine Gründe, die Eigenverwaltung zu entziehen. Somit werden die Verfahren als Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung fortgeführt. Gläubigerforderungen können noch bis zum 12. Februar 2024 angemeldet werden. Dennoch bleibt es eine Mammutaufgabe, die Gesellschaften erfolgreich zu sanieren.

Das sagen die Sanierungsverwalter:innen

Der mit der Sanierung der Signa Prime Selection beauftragten Kanzlei Abel Rechtsanwälte zufolge sei aus derzeitiger Sicht die laufende Finanzierung des operativen Betriebs der Gesellschaft laut vorgelegtem Finanzplan gesichert. "Der weiteren Unternehmensfortführung der Signa Prime Selection sowie dem Abschluss eines Sanierungsplanes stehen nach derzeitigem Kenntnisstand keine unüberwindlichen Hindernisse entgegen", so Rechtsanwalt und Masseverwalter Norbert Abel und weiter "Im Interesse der Gläubiger:innen gilt der Grundsatz: 'Unternehmenssanierung vor Zerschlagung'." Sollte die Sanierung aber nicht gelingen, dürfte die Prime um eine Zerschlagung, bei der die Luxus-Immobilien einzeln und wohl mit großen Abschlägen verkauft werden, nicht herumkommen.

Ähnlich sieht es Andrea Fruhstorfer, Sanierungsverwalterin der Signa Development Selection AG. Laut der EcoLaw-Expertin verfügt auch diese Gesellschaft derzeit über ausreichend liquide Mittel, um die Kosten des laufenden Fortbetriebes zu decken. "In den letzten Wochen haben wir uns einen ersten Überblick über die komplexen Strukturen und wesentlichen Faktoren des Firmengeflechts verschafft. Die Aufarbeitung aller relevanten Informationen ist äußerst aufwendig und dauert weiterhin an. Der Fokus liegt weiter darauf, das Unternehmen zu stabilisieren, wobei eine offene und konstruktive Gesprächsbasis mit dem Vorstandsteam um Grossnigg, seinen Mitarbeiter:innen und dem zugehörigen Beraterteam besteht", so Fruhstorfer. Bisher haben bei der Signa Development Selection AG 14 Gläubiger:innen Forderungen in Höhe von 470.291.227,61 Euro angemeldet, teilte die Sanierungsverwalterin mit.

Entzug der Eigenverwaltung weiterhin möglich

Karl-Heinz Götze, Leiter Insolvenz des Kreditschutzverband von 1870, meldete sich am Montag ebenfalls zu Wort: "Der Entzug der Eigenverwaltung ist in der Insolvenzordnung genau geregelt und liegt für das Insolvenzgericht derzeit kein Grund für die Entziehung vor. Ein Entzug der Eigenverwaltung ist jedoch weiterhin in jedem Stadium des Insolvenzverfahrens möglich."

Seit der Eröffnung des Sanierungsverfahrens laufen intensive Verhandlungen um die Bereitstellung einer Überbrückungsfinanzierung, damit die fortführungswürdigen Projekt- und Holdinggesellschaften zahlungsfähig bleiben. Laut den dem KSV1870 vorliegenden Informationen bedarf es kurz- bis mittelfristig einer Liquiditätsstärkung zwischen 300 und 500 Millionen Euro.

Am 26. Februar 2024 findet am Handelsgericht Wien die Prüfungstagsatzung statt. "Nach der Prüfungstagsatzung wird eine erste konkrete Einschätzung über das Ausmaß der tatsächlich zu berücksichtigenden Verbindlichkeiten möglich sein", so Götze. Die abschließende Sanierungsplantagsatzung soll am 18. März 2024 stattfinden. Die Bemühungen, die notwendige Liquidität herzustellen, wird also ein Wettlauf gegen die Zeit.

"Herkulesaufgabe"

Abschließend untermauerte der KSV1870-Experte erneut, dass die Prüfung der Angemessenheit des Sanierungsplanvorschlages innerhalb von 90 Tagen bei der Signa Prime Selection AG wie bei der Signa Holding GmbH sowie der Signa Development Selection AG eine Herkulesaufgabe bleibe.

www.ecolaw.at

www.abel-legal.at

www.ksv.at

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