Sieben Milliarden Euro Energiekostenzuschuss für Firmen

Am Dienstag wurden im Parlament weitere Entlastungmaßnahmen für Unternehmen auf den Weg gebracht.

Die österreichische Bundesregierung hat sich im Dezember 2022 auf eine Novellierung des Bundesgesetzes zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen geeinigt (LEADERSNET berichtete). Am Dienstag wurde die Novelle fixiert.

Mit dem "Energiekostenzuschuss 2" werden ab 1. Jänner 2023 Unternehmen von den Energiekosten in der Höhe von 3,5 Milliarden Euro entlastet. Zudem wird der "Energiekostenzuschuss 1" für energieintensive Unternehmen bis Ende 2022 ausgedehnt. Aufgrund der anhaltenden Teuerung und der deutschen Gas- und Strompreisbremse soll so durch den Energiekostenzuschuss 2 die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Betriebe gesichert werden.

Insgesamt sieben Milliarden Euro

Für dieses Unterstützungspaket, bestehend aus Energiekostenzuschuss 1, Energiekostenzuschuss 2 und dem Pauschalfördermodell, wurden seitens der Bundesregierung insgesamt sieben Milliarden Euro vorgeschlagen und vom Parlament fixiert. "Angesichts der stark gestiegenen Energiepreise und der Unsicherheit, die damit für die Unternehmen verbunden ist, bin ich froh, dass wir das ursprünglich nur für den Energiekostenzuschuss 1 geplante Budget auf sieben Milliarden Euro erhöhen konnten. Damit verfügen wir auch in diesem Jahr über einen finanziellen Spielraum zur Abwicklung des Energiekostenzuschusses 2 und des Pauschalfördermodells. Mit diesem Schutzschirm geben wir damit auch den Unternehmen Planungssicherheit und stellen sicher, dass der Standort Österreich wettbewerbsfähig bleibt", so Wirtschaftsminister Martin Kocher.

"Zügig dazugehörige Richtlinien ausarbeiten"

"Der Beschluss bringt für unsere Betriebe dringend notwendige Planungssicherheit und damit eine Stärkung des Standorts", kommentiert Karlheinz Kopf, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich und ergänzt: "Jetzt gilt es, zügig die dazugehörigen Richtlinien auszuarbeiten, damit die Unterstützung so bald wie möglich bei den Betrieben ankommt. Die Zeit drängt, denn die Verlängerung bzw. Ausweitung des Energiekostenzuschusses muss auch noch von der EU-Kommission genehmigt werden."

"Die stark gestiegenen Energiepreise stellen alle österreichischen Betriebe vor große Herausforderungen, so auch den Tourismus. Durch die Ausweitung der Energiehilfen schaffen wir Planungssicherheit für Unternehmen und halten den österreichischen Standort im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig", so Tourismus-Staatssekretärin Susanne Kraus-Winkler.

www.bmaw.gv.at

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