Energiekostenzuschuss für Unternehmen wird deutlich erweitert

Pro Unternehmen können nun zwischen 3.000 und 150 Millionen Euro ausgezahlt werden. Es gibt jedoch strenge Vorgaben.

Wegen der gestiegenen Preise für Strom, Erdgas und Treibstoffe hat die Bundesregierung im Rahmen einer Pressekonferenz am Donnerstag verkündet, den Energiekostenzuschuss (EKZ) für energieintensive Unternehmen zu verlängern und zu erweitern. Dieser Schritt wurde von vielen Seiten bereits mit Nachdruck eingefordert. Die Details wurden von Wirtschaftsminister Martin Kocher und Klimaministerin Leonore Gewessler präsentiert. 

Verlängerung der Antragsphase

Die beiden Regierungsmitglieder teilten mit, dass der Energiekostenzuschuss 1 mit einer eigenen Antragsphase bis Ende des Jahres verlängert wird. Der Energiekostenzuschuss 2 soll für das gesamte Jahr 2023 gelten. Dabei können pro Unternehmen zwischen 3.000 und 150 Millionen Euro ausgezahlt werden. Insgesamt gibt es beim EKZ 2 fünf Förderstufen - beim EKZ 1 waren es vier.

"Wegen der dauerhaft erhöhten Energiepreise und der deutschen Entscheidung über eine Strom- und Gaspreisbremse braucht es 2022 auch für österreichische Unternehmen weitere Entlastungen", sagte Kocher.

Die wichtigsten Eckdaten

  1. Verlängerung des EKZ 1 bis Ende 2022.
  2. Laufzeit des EKZ 2 bis Ende 2023
  3. In der Basisstufe wurde die Förderquote von 30 Prozent auf bis zu 60 Prozent verdoppelt
  4. In der Stufe 2 von 30 Prozent auf 50 Prozent erhöht.
  5. In den Stufen 1 und 2 ist kein Nachweis der Energieintensität mehr nötig
  6. Auszahlungen auch unterjährig möglich

Abwicklung und Vorgaben

Die Antragstellung und Abwicklung erfolgt wieder über die Förderbank aws. Vom EKZ 2 ausgenommen sind jene Unternehmen, die als staatliche Einheit gelten, zudem Energieproduzenten oder mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Banken und Betriebe aus dem Finanzierungswesen.

Eine weitere Voraussetzung für die Förderungen sei "steuerliches Wohlverhalten". In den Stufen 3 bis 5 kommen Einschränkungen bei den Gewinnen hinzu. Außerdem gibt es Vorgaben für Boni- und Dividenden-Zahlungen. Firmen die eine Förderung bekommen, dürfen außerdem bis Ende 2024 keine Mitarbeiter:innen kündigen.

Lob

"Die von der heimischen Wirtschaftsvertretung dringend eingeforderten Maßnahmen zur Entlastung der Unternehmen bei den Energiekosten werden jetzt endlich angegangen", freut sich WKOÖ-Präsidentin Doris Hummer und ergänzt: "Besonders positiv ist, dass im Zuge der dringend notwendigen Verlängerung des Energiekosten-Zuschuss 1 (EKZ 1) bis Ende 2022 jetzt auf unser Drängen hin auch beim EKZ 2 wichtige Erleichterungen und Verbesserungen für die Unternehmen aufgenommen wurden".

WKÖ-Präsident Harald Mahrer: "Wir haben seit Monaten auf einen großen Wurf bei den Energiehilfen gedrängt und Planungssicherheit für die Betriebe eingefordert. Die erfolgreich ausverhandelten Energiehilfen stärken den Standort. Im Vergleich mit Deutschland haben Österreichs Betriebe jetzt eine bessere Ausgangslage".

"Das heute seitens der Bundesregierung vorgestellte Instrument der Ausweitung des 'Energiekostenzuschusses I' und das Nachfolgemodell 'Energiekostenzuschuss II' sorgen für Aufatmen in der heimischen Industrie. Durch die Ausgestaltung und die Förderhöhe ist es der Bundesregierung gelungen, die drohende Schieflage und Wettbewerbsnachteile gegenüber dem wichtigsten Handelspartner Deutschland wieder gerade zu richten und so die heimischen Unternehmen in dieser Energiekrise zu entlasten“, so Georg Knill, Präsident der Industriellenvereinigung (IV).

Handelsverband mit gemischten Gefühlen

Der Handelsverband Österreich sieht den von ihm geforderten Energiekostenzuschuss 2, der jetzt kommt, sehr positiv. Für den Zeitraum vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2023 wird der neue EKZ 2 gelten, der sich weitgehend am EU-Beihilferahmen orientiert und somit auch den heimischen Handel besser mitberücksichtigt. Negativ bewertet wird allerdings die Verlängerung des Energiekostenzuschuss 1 in seiner bestehenden Form bis Jahresende. Die Bundesregierung fördert aktuell energieintensive Unternehmen mit rund 30 Prozent ihrer Mehrkosten auf Energie, sofern ihre jährlichen Energiekosten drei Prozent des Umsatzes betragen. Nun wird der EKZ 1 mit einer eigenen Antragsphase bis 31. Dezember 2022 verlängert werden. Für den Energiekostenzuschuss 1 sind 1,3 Milliarden Euro budgetiert, für den EKZ 2 bis zu neun Milliarden Euro.

"Wir danken Ministerin Gewessler und Minister Kocher für ihre Bemühungen und insbesondere für die Schaffung des Energiekostenzuschuss 2. Eine zentrale Forderung des Handelsverbandes wird damit noch vor Jahresende umgesetzt", sagt Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will in einer ersten Stellungnahme und fügt hinzu: "Nicht hinzunehmen ist allerdings, dass die Geltungsdauer des Energiekostenzuschuss 1 einfach bis Jahresende ausgeweitet wird, obwohl mittlerweile jeder weiß, dass die Händler:innen hier im großen Stil nicht reinfallen. Damit würden die beschäftigungsintensiven Händler:innen heuer auf ihren Energiekosten sitzen bleiben. Genau jene Branche, die 2022 die meisten Insolvenzen des Landes aufweist, bleibt hier strukturell benachteiligt".

Kritik

"Unternehmen erhalten für ihre Energiekosten Unterstützungen in Milliardenhöhe, die Haushalte aber nicht. Angesichts der extrem hohen Energiepreise fordert die AK schon seit langem ein Wärmepaket für die Haushalte. Wie in Deutschland, muss es auch in Österreich einen Energiekostendeckel für Gas und Fernwärme geben, um Haushalte zu entlasten. Das trägt auch dazu bei, die Energiepreise zu reduzieren und die Inflationsrate zu dämpfen", betont AK Präsidentin Renate Anderl.

Dem ÖGB-Präsidenten Wolfgang Katzian fehlen unter anderem inflationsdämpfende Maßnahmen aber er meinte auch: "Die Verlängerung des Energiekostenzuschusses ist ein wichtiger Schritt, weil damit Arbeitsplätze gesichert werden".

Sanktus fehlt noch

Die neuen Hilfen müssen jedoch noch gesetzlich fixiert werden. Außerdem muss die EU-Kommission dieses neue Paket erst absegnen. 

www.wko.at

www.handelsverband.at

www.arbeiterkammer.at

www.oegb.at

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