KSV1870 im Rahmen einer aktuellen Ursachenanalyse, die der Gläubigerschutzverband anlässlich einer bevorstehenden Gesetzesnovelle durchgeführt hat, die häufigsten Ursache für Privatkonkurse erhoben. Im Ranking der Insolvenzursachen liegt "persönliches Verschulden" mit 29,4 Prozent erstmals vor den ehemaligen Unternehmern. Insbesondere die Überschätzung der eigenen Leistungskraft sowie ein "schlechter Umgang mit Geld" werden den Konsumenten häufig zum Verhängnis. "Ein Privatkonkurs entsteht im Regelfall nicht aufgrund eines singulären Ereignisses, sondern ist das Ergebnis einer längeren Phase der Verschuldung. Und sie tritt vor allem dann auf, wenn es den Menschen gut geht und Konjunktur herrscht", erklärt Karl-Heinz Götze, Leiter KSV1870 Insolvenz. Weiters bewegen sich die Faktoren "Einkommensreduktion" (17,4 Prozent) und "Lebenskrisen" (11,6 Prozent) auf ähnlichem Niveau wie 2019. Zu Zweitem zählt neben den Aspekten Scheidung oder Krankheit auch die Corona-Krise, in der es seit Ausbruch vor rund einem Jahr pro Woche um knapp 40 Prozent weniger eröffnete Verfahren als in einem durchschnittlichen Jahr gibt. 
Pandemie spielt eine Nebenrolle
Lediglich 0,3 Prozent aller Privatkonkurse des vergangenen Jahres sind auf die Krise zurückzuführen. Nachdem eine Privatinsolvenz in der Regel das Ende einer langen Phase der Verschuldung ist, rechnet der KSV1870 nicht unmittelbar damit, dass jene Menschen, die aufgrund der Corona-Krise von Arbeitslosigkeit oder Einkommensreduktion betroffen sind, sofort in die Insolvenz rutschen. "Mittel- bis langfristig gesehen ist jedoch damit zu rechnen, dass reduzierte Einkommen, auch aufgrund von Kurzarbeit, zu einer Steigerung der Privatkonkurse führen werden", erklärt Götze. Aktuell geht der KSV1870 davon aus, dass viele Betroffene ihre finanziellen Angelegenheiten nun neu regeln werden: "Sollten aber die Kosten längerfristig die Einnahmen übersteigen, dann raten wir dazu, frühzeitig eine professionelle Schuldnerberatung zu konsultieren. Oft braucht es den Blick von außen, um richtige Maßnahmen zu setzen. Insgesamt erwarten wir 2021 bei den Privatkonkursen einen Anstieg in Richtung des 2019-er Niveaus", so Götze.
Diskussion um eine neuerliche Verkürzung der Entschuldungsdauer
Gegenüber den Vorjahren ist die „ehemalige Selbständigkeit" als Ursache für die Privatinsolvenz mit 28,4 Prozent leicht rückläufig, doch gerade dieser Aspekt sorgt auch in der aktuellen Diskussion um eine neuerliche Verkürzung der Entschuldungsdauer im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz (RIRL) für Diskussion. "Wir unterscheiden im Schuldenregulierungsverfahren zwischen Unternehmern und Privatpersonen, weil die Schulden und ihr Zustandekommen gänzlich anders sind. Während Unternehmer Arbeitsplätze schaffen und ein gewünschtes unternehmerisches Risiko eingehen, entstehen Schulden bei den Privaten häufig aufgrund ihres Konsumverhaltens. Und nicht selten haben Unternehmer beim zweiten Anlauf ein florierendes Unternehmen auf die Beine gestellt", erklärt Götze.
"Schulden können nicht einfach verschwinden"
Der KSV1870 beobachtet seit über 150 Jahren, dass Schulden nicht einfach verschwinden. Auch nicht, wenn die Rückzahlungszeit verkürzt wird, denn die Verluste tragen dann die Gläubiger. Dass es nun im Rahmen der unmittelbar bevorstehenden Umsetzung der RIRL innerhalb von wenigen Jahren zu einer weiteren Verkürzung der Entschuldungsdauer von Privatpersonen von fünf auf drei Jahre kommen soll, ist aus Sicht des KSV1870 aus mehreren Gründen kontraproduktiv und wird kritisch betrachtet. "Wir stehen einer neuerlichen Verkürzung der Entschuldungsdauer für Privatpersonen sehr kritisch gegenüber und unterscheiden klar zwischen Unternehmern und Privatpersonen. Der KSV1870 plädiert seit vielen Jahren dafür, Unternehmer schneller zu entschulden, jedoch sehen wir diesen Bedarf nicht bei Privatpersonen. Zumal aktuell noch nicht einmal die Auswirkungen der Gesetzesänderung aus dem Jahr 2017 abschließend beurteilt werden können", erklärt Götze. (red)
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