Werbeabgabe: Höchstgericht weist Beschwerde ab

| 26.10.2017

Verleger appellieren an künftige Bundesregierung, Steuerprivileg von Google und Facebook zu beenden.

 Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Herbstsession insgesamt 23 Beschwerden von Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen bzw. Radiostationen gegen die Werbeabgabe abgelehnt. Es liegt im rechtspolitischen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, für Werbung im Internet anders als für Werbung in Printmedien oder Radio keine Werbeabgabe einzuheben.

Wörtlich hält der VfGH fest: „Dem Gesetzgeber kann nicht entgegengetreten werden, wenn er Online-Werbung, die in erheblichem Ausmaß durch Werbeleister vom Ausland aus erbracht wird, in Anbetracht der vom Werbeabgabegesetz erfassten Steuertatbestände(§ 1 Abs. 2 Z 1 bis 3 Werbeabgabegesetz 2000) im Rahmen seines rechtspolitischen Gestaltungsspielraumes nicht in die Abgabepflicht nach dem Werbeabgabegesetz 2000 einbezieht.“

Steuerprivilegierter Zugang zum heimischen Werbemarkt

Der Verband Österreichischer Zeitungen und seine Mitgliedsmedien zeigen sich über die Ablehnung der Behandlung von 23 Verfassungsbeschwerden entrüstet. "Die Entscheidung des VfGH ist als höchstgerichtliche Entscheidung rechtlich zu akzeptieren. Allerdings ist sehr bedauerlich, dass diese in einer sehr komplexen Materie offensichtlich ohne tiefe Befassung mit der faktischen Situation am Werbemarkt erfolgt ist, denn sie bestätigt die Wettbewerbsverzerrung, die wir seit Jahren aufzeigen", so VÖZ-Präsident Thomas Kralinger in einer ersten Stellungnahme. "Die europaweit einzigartige Werbeabgabe gewährt ausländischen Mediendiensten wie etwa Google, Facebook oder anderen Plattformen einen steuerprivilegierten Zugang zum heimischen Werbemarkt, während heimische Medienunternehmen, die hier Arbeitsplätze schaffen, zur Kasse gebeten werden."

Wenn der VfGH das als verfassungsrechtlich zulässig beurteilt, dann sei das ein Auftrag an die künftige Bundesregierung und das neu gewählte Parlament: "Es ist medienpolitisch und wirtschaftlich fatal, die heimischen Medienunternehmen im Wettbewerb mit Google und Facebook derart zu benachteiligen", so Kralinger. (red)

www.vfgh.gv.at

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