Heftige Kritik am Startup-Beteiligungsmodell des ORF

| 08.06.2016

Kollision mit ORF-Gesetz  - weniger finanzielle Mittel fürs Programm.

Der Privatsender Puls4 hat Start-ups mit der TV-Show "2 Minuten 2 Millionen" und SevenVentures Austria bereits seit drei Jahren im Programm. Nun hat die ORF Tochterfirma ORF-Mediaservice die Start-up-Initiative "futurelab.261" ins Leben gerufen. Die Zahl 261 bezieht sich auf die Seehöhe des Küniglbergs, wo der Start-up-Campus errichtet werden soll. Geleitet wird die Unit vom früheren Kurier-Journalisten und Ex-Futurezone-Chef Gerald Reischl. Beteiligungen bestehen bereits bei Greetzly, einer Plattform für Video-Grußbotschaften, und dem auf "Short News“ spezialisieren Updatemi. Die App filtert Artikel und Fotos von fremden Onlinemedien und bereitet sie neu auf. Die bereits im vergangenen Herbst ausgesprochene Einladung an die heimische Medienbranche, sich an dem Start-up-Cluster zu beteiligen, erneuerte Finanzdirektor Richard Grasl. Das Angebot stehe weiterhin.

Sauer stoßen die Start-up-Aktivitäten des Öffentlich-Rechtlichen dem Verband Österreichischer Privatsender auf. Aus Sicht der VÖP werden dem ORF-Programm dadurch finanzielle Mittel entzogen. Eine Gebührenerhöhung ist angesichts dessen nicht zu rechtfertigen; vielmehr muss über eine Senkung der Programmentgelte diskutiert werden. Laut Aussagen des ORF-Finanzdirektors soll ausgewählten Startup-Unternehmen sowohl Werbung im TV-Programm und im Online-Angebot des ORF, als auch eine finanzielle Unterstützung durch den ORF bereitgestellt werden. Auch wenn der ORF betont, dass es sich dabei nicht um Gebührengelder handeln würde, so ist es für den VÖP eine logische Konsequenz, dass die finanziellen Mittel, die der ORF hierfür verwendet, nicht mehr dem ORF-Programm zur Verfügung stehen.

Investitionsrisiko

Dies umso mehr, da es sich bei der Investition in Startup-Unternehmen in deren Anfangsphase immer um riskante Investments handelt. Gerade dieses Investitionsrisiko ist jedoch aus Sicht der VÖP mit der zweckgebundenen Mittelverwendung durch ein öffentlich-rechtliches Unternehmen nicht in Einklang zu bringen, lautet es von Seiten des VÖP weiter. Darüber hinaus sei nicht ersichtlich, inwieweit die Medialeistungen des ORF dem Gleichbehandlungsgebot folgend vergeben werden. 

„Solange der ORF genügend Geld hat, um es in spekulative Projekte zu investieren, kann eine Gebührenerhöhung jedenfalls nicht gerechtfertigt sein. Vielmehr muss über eine Senkung der Programmentgelte diskutiert werden. Offensichtlich ist diese ohne Einbußen im Programm möglich", sagt Ernst Swoboda, VÖP-Vorstandsvorsitzender und Kronehit-Geschäftsführer. (jw)

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