Künstliche Intelligenz (KI) verändert die Musikindustrie rasant. Längst geht es dabei nicht mehr nur um technische Hilfsmittel im Studio oder neue Formen der Produktion, sondern auch um vollständig künstlich erzeugte Acts, die ein Millionenpublikum erreichen. So sorgte im vergangenen Jahr etwa eine angebliche Newcomer-Band für Aufsehen, die vollständig KI-generiert sein soll (LEADERSNET berichtete). Vor diesem Hintergrund wächst bei vielen Künstler:innen die Sorge, dass Stimme, Aussehen und Stil ohne Zustimmung imitiert, vermarktet oder manipuliert werden könnten.
Auch Taylor Swift soll nun versuchen, sich dagegen stärker abzusichern. Laut Medienberichten hat das Unternehmen TAS Rights Management, das Swifts Markenrechte verwaltet, am 24. April mehrere Anträge beim US-Patentamt eingebracht. Dabei soll es unter anderem um zwei kurze Audioaufnahmen gehen, in denen die Sängerin die Sätze "Hey, it's Taylor" und "Hey, it's Taylor Swift" spricht. Eingereicht worden seien diese als sogenannte Hörmarken.
Zusätzlicher Schutz für Stimme und Auftritt
Dieser Schritt dürfte eine Reaktion auf die zunehmende Verbreitung KI-generierter Inhalte sein. Der rechtliche Knackpunkt liegt nämlich darin, dass das bestehende Urheberrecht in erster Linie konkrete Werke und Aufnahmen schützt. KI muss aber nicht zwingend bestehende Songs oder Sprachdateien kopieren, sondern kann neue Inhalte erzeugen, die nur den Eindruck erwecken, von einer bekannten Person zu stammen. Genau hier könnte das Markenrecht für Prominente interessant werden: Es setzt nicht erst bei der direkten Kopie an, sondern auch dort, wo Publikum oder Geschäftspartner:innen eine Verbindung zum Original vermuten könnten.
Neben ihrer Stimme soll Swift darüber hinaus auch ein visuelles Motiv schützen lassen wollen. Dabei geht es Berichten zufolge um ein Bild der Sängerin bei einem Auftritt ihrer "The Eras Tour", auf dem sie einen mehrfarbigen Bodysuit und Stiefel trägt, sowie mit einer pinkfarbenen Gitarre samt schwarzem Gurt zu sehen ist. Solch charakteristische Looks sind für internationale Popstars wie Swift längst Teil ihrer Markenidentität – werden sie mithilfe von KI nachgebildet oder in falsche Zusammenhänge gestellt, könnten zusätzliche Markenrechte künftig ein weiteres juristisches Instrument bieten. Im Streitfall könnte eine Eintragung außerdem dabei helfen, Ansprüche gegen unerlaubte KI-Nachahmungen schneller und klarer geltend zu machen.
Swift ist mit diesem Vorgehen übrigens nicht allein. Auch andere Prominente versuchen, Stimme oder markante Phrasen rechtlich abzusichern: Der Schauspieler Matthew McConaughey ließ etwa kürzlich mehrere Sprachaufnahmen schützen, darunter seine bekannte Phrase "Alright, alright, alright".
Musikbranche ringt mit KI
Während Prominente noch nach neuen rechtlichen Absicherungen suchen, wächst auf den Streamingplattformen die Menge KI-generierter Musik rasant. Nach Angaben des Streamingdienstes Deezer sollen inzwischen 44 Prozent aller neu hochgeladenen Songs auf der Plattform vollständig oder teilweise durch Künstliche Intelligenz erzeugt sein. Demnach kommen täglich rund 75.000 automatisch generierte Titel hinzu.
Für Künstler:innen geht es aber nicht nur um Wettbewerb auf Streamingplattformen, sondern auch um die Kontrolle über die eigene digitale Identität. Während klassische Hörmarken bisher vor allem mit klar zuordenbaren Klangsignalen wie dem "Tudum"-Sound von Netflix verbunden waren, rückt durch KI zunehmend die Frage in den Vordergrund, wie sich auch Stimmen, markante Phrasen oder wiedererkennbare Auftritte schützen lassen. Im Netz kursieren bereits zahlreiche KI-Fälschungen, in denen bekannte Stimmen oder Gesichter nachgeahmt werden – darunter auch sexualisierte Deepfakes, bei denen Prominente ohne Zustimmung in explizite Inhalte montiert oder synthetisch nachgebildet werden.
Auch die Musikindustrie selbst steht der Technologie nicht einheitlich gegenüber. Große Labels gehen einerseits gegen KI-Unternehmen vor, wenn geschützte Werke ohne Zustimmung zum Training von Modellen verwendet worden sein sollen. Andererseits arbeiten Universal Music, Sony Music und Warner Music Group bereits mit ausgewählten KI-Firmen zusammen. Unter Musiker:innen ist die Skepsis deutlich größer. In Großbritannien protestierten zuletzt zahlreiche prominente Künstler:innen gegen Pläne, die KI-Unternehmen einen leichteren Zugriff auf kreative Werke ermöglichen könnten.
www.taylorswift.com
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