VW verliert gegen Suzuki

Namensstreit über "GTI".

Die ehemaligen Partner VW und Suzuki haben vor Gericht um das Kürzel "GTI" gestritten - die EU-Richter gaben den Japanern Recht. Der Wolfsburger Autobauer könne sich der Eintragung der von Suzuki für den Kleinwagen Swift angemeldeten Marke "GTi" nicht widersetzen, so das Urteil. Es bestehe keine Verwechslungsgefahr mit dem Originalbegriff von VW, begründeten die Richter.

Rosenkrieg

VW verkauft seinen Bestseller Golf seit Jahren in einer besonders leistungsstarken Version als GTI - Gran Tourismo Injection. Ursprünglich war eine Sonderserie von 5.000 Exemplaren geplant, die Nachfrage übertraf jedoch alle Erwartungen: Die Produktion begann im Juni 1976 – im Jahr 1977 wurden allein in Deutschland 21.836 Wagen zugelassen. Das Unternehmen kündigte nun an, das Urteil zu prüfen. Gegebenenfalls werde man Rechtsmittel beim Europäischen Gerichtshof einlegen. (red)

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