Das sind die besten Anwälte der Finanzbranche

68 Advokaten waren nominiert. Jergitsch führt das Ranking an.

Das Transaktionsgeschäft blüht während der Coronakrise auf, die Stimmung unter den Finanzanwälten kann man aktuell als eine positive beschreiben. Die wichtigsten Player am Markt hat der Börsianer nun zum vierten Mal zum "goldenen Ranking" gebeten. Insgesamt waren 68 Anwälte aus den Bereichen Banking & Finance, Kapitalmarktrecht und Corporate M&A nominiert.

Freshfields-Partner Friedrich Jergitsch gewinnt mit 82,56 Punkten zum vierten Mal in Folge das Börsianer-Ranking der besten Anwälte in Österreich - mit fast 15 Punkten Vorsprung sowie 15 Mal der Höchstnote 10. Ein Gefecht um die Stockerlplätze zwei und drei sowie das "undankbare Blech" lieferten sich dem Börsianer zufolge Brandl & Talos-Gründungspartner Ernst Brandl (Platz 2 / 67,69 Punkte), Fellner & Wratzfeld-Gründungspartner Markus Fellner (67,35 Punkte) und Wolf-Theiss-Partner Claus Schneider (Platz 4 / 64,63 Punkte). Vor allem im Endspurt konnte Brandl mit sechs Mal der Höchstnote und Fellner mit acht Mal der Höchstnote davonziehen und Ersterer den Sieg im Duell hauchdünn davontragen.

Dahinter folgen Claus Schneider, Wolf Theiss, Andreas Zahradnik, Dorda Rechtsanwälte, Stefan Weber, Weber&Co, Martin Ebner, Schönherr, Florian Klimscha, Freshfields, und Christian Herbst, Schönherr.

"Wie ein Krimi"

"Die Auswertung des Rankings ist für mich immer wie ein Krimi. Bis zum Schluss bleibt es spannend und manchmal wirft eine einzige Bewertung noch die gesamte Platzierung um. Ich gratuliere dem Podium sehr herzlich und bedanke mich bei allen Anwälten, die sich an unserem Ranking beteiligt haben", so Ingrid Krawarik, stellvertretende Chefredakteurin Börsianer und Projektleiterin.

Das Ranking wird nach qualitativen Methoden, in einem einstufigen Scoring-Modell (Peergroup-Bewertung) ermittelt. Die nominierten Kandidaten konnten sich gegenseitig bewerten. Das Ergebnis des Rankings wurde mit dem Mittelwert aller Bewertungen berechnet und in Prozent umgewandelt. Eine Person kann maximal eine Bewertung von 100 Prozent erreichen. Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Personen entscheidet die höchste Einzelbewertung. Die Kandidaten konnten keine Bewertung für sich selbst oder Konzernkollegen abgeben. (red)

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