Präzedenzfall Coty: Luxuswarenhersteller dürfen Produktverkauf über Amazon untersagen

YouTube zieht App von Amazon-Geräten zurück.

Anbieter von Luxuswaren dürfen ab sofort ihren autorisierten Händlern verbieten, die Produkte auch über Internetplattformen wie Amazon zu verkaufen, hat der Europäische Gerichtshof zum Kosmetikhersteller Coty entschieden. Coty Germany hat seinen autorisierten Händlern das Internet-Geschäft mit Düften der Marke Jil Sander zwar als "elektronisches Schaufenster" des Ladengeschäftes erlaubt, den Verkauf über die Massenhandelsplattformen Ebay und Amazon hingegen verboten.

Eine "luxuriöse Ausstrahlung" gehöre bei solchen Waren zur "Qualität der Waren selbst", daher habe der Hersteller habe  ein berechtigtes Interesse, "das Luxusimage der Waren sicherzustellen". Ein selektives Vertriebssystem für Luxuswaren verstoße laut EuGH nicht gegen das unionsrechtliche Kartellverbot, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind: Die Auswahl der Wiederverkäufer muss anhand objektiver Gesichtspunkte qualitativer Art erfolgen, die einheitlich für alle in Betracht kommenden Wiederverkäufer festgelegt und ohne Diskriminierung angewendet werden, und die festgelegten Kriterien dürfen nicht über das erforderliche Maß hinausgehen.

Aus für YouTube bei Amazon

Der Clinch zwischen Amazon und Google geht unterdessen in die nächste Runde: Wer Amazon-Geräte nutzt, kann auf einigen demnächst keine YouTube-Videos mehr sehen. Hintergrund des Streits ist Amazons Weigerung, Google-Produkte zu verkaufen, die im Wettbewerb mit Amazon-Geräten stehen.  Betroffen sind Googles Streamingdienst Chromecast als Alternative zum Fire TV und Home als Konkurrent von Amazons Marktführer Echo. (jw)

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