Auch VÖZ und WKO mischen sich in ORF YouTube-Projekt ein

| 13.04.2017

ORF veröffentlicht Stellungnahmen - nun liegt alles in der Entscheidungsgewalt der Medienbehörden.  

Nachdem der ORF seinen „Vorschlag für Änderungen des ORF-Angebots in Sozialen Medien“ veröffentlicht hatte, hagelte es auch schon die ersten Kritiken (leadersnet berichtete): Marktteilnehmer, die sich von dem neuen Angebot des Öffentlich-Rechtlichen als negativ betroffen betrachten, bezogen eine erste Stellung.

Dass der ORF auf YouTube aktiv werden will, hatte Generaldirektor Alexander Wrabetz bereits im Vorjahr angekündigt. Kompakt-Nachrichten, Sendungen deren Ausstrahlung länger als sieben Tage zurück liegen, Archivmaterial sowie zusätzlicher Content sollen via YouTube einem breiteren Publikum zugeführt werden. Ziel sei es vor allem, „dem fundamentalen Wandel in der Mediennutzung Rechnung zu tragen und auch einem jüngeren, 'digitalen' und teilweise weniger 'nachrichten-affinen' Publikum die nötigen Basisinformationen für den Diskurs zu gesellschaftlich relevanten Themen“ bereitzustellen, heißt es im Angebotskonzept des ORF.

Konzept, zusätzlicher Content und Kritik

Das soll etwa mit unterschiedlichen Playlists innerhalb des YouTube-Kanals erreicht werden. Geplant sind „Themenkörbe“ mit Beiträgen aus unterschiedlichen ORF-Sendungen. Das Konzept sieht außerdem Genre-Playlists und ein nostalgisches „Mottenkisterl“ mit altbekannten Formaten wie dem „Kaisermühlen Blues“ oder dem legendären Russisch-Kurs vor. Aber auch eigens für den Channel produzierter „Additional Content,“ schließlich soll eigens für den Channel produziert werden. Produzent könnte dabei der ORF selbst sein, „Webisodes oder auszutestende Piloten“ werden hier als Beispiel genannt. Dagegen sollen fiktionale Sendungen, „Zeit im Bild“-Ausgaben, Bundesland-Nachrichten und aktuelle Sportberichterstattungen nicht auf Youtube gezeigt werden. Eine „Spiegelung“ der ORF-Tvthek sei dabei nicht beabsichtigt. Vermarktet werden sollen die Inhalte mit einem Standard-Kooperationsvertrag durch YouTube, übliche Werbeformen wie Prerolls sollen bei Online-News und Kindersendungen allerdings ausgespart werden.

In der Stellungnahme des VÖZ heißt es, der geplante YouTube-Channel des ORF wäre „nicht gesetzeskonform“. Laut dem Verband der Österreichischer Zeitungen stelle der geplante Channel keinen öffentlich-rechtlichen Mehrwert dar. Abgesehen von einem zusätzlichen Kurznachrichtenformat vermerkt der VÖZ keine relevanten neuen Inhalte. Dagegen werden nachteilige Auswirkungen auf die Wettbewerbssituation österreichischer Medien erwartet. Als Hosting-Plattform könne YouTube das bereitgestellte Material zu erheblich niedrigeren Preisen vermarkten als österreichische Medienunternehmen. Auch widerspräche das im ORF-Gesetz verankerte Targeting-Verbot  dem neuen Projekt, außerdem würden die zeitlichen Bereitstellungsgrenzen dadurch verletzt. Aus der Sicht der Wirtschaftskammer Österreich und der heimischen Filmwirtschaft spräche prinzipiell nichts gegen das Konzept: Allerdings wäre mit dem geplanten YouTube-Channel eine Stärkung des Suchmaschinen-Konzerns Google verbunden. Nun liegt es in der Entscheidungsgewalt der Medienbehörden KommAustria und der Bundeswettbewerbsbehörde zu beurteilen, ob das Projekt dem ORF-Gesetz widerspricht. (jr)

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