YouTube sorgt für nächste Fehde zwischen Privatsendern und ORF

| 03.04.2017

VÖP greift ORF an, ORF kontert, VÖP fühlt sich beleidigt und überlegt rechtliche Schritte.

Der ORF möchte einen eigenen YouTube-Channel launchen (leadersnet berichtete), um „dem fundamentalen Wandel in der Mediennutzung Rechnung tragen und auch einem jüngeren, 'digitalen' und teilweise weniger 'nachrichten-affinen' Publikum die nötigen Basisinformationen für den Diskurs zu gesellschaftlich relevanten Themen bereitstellen“. Wenig überraschend halten die österreichischen Privatsender wenig von diesen Plänen. „Der geplante YouTube-Channel des ORF wird nicht nur Videoangebote der Privaten erheblich schwächen, er verstößt auch gegen gesetzliche Vorgaben – sowohl des ORF-Gesetzes, als vermutlich auch des Kartellgesetzes“, so das Fazit von Ernst Swoboda, Vorstandsvorsitzender des Verbandes Österreichischer Privatsender (VÖP) und Geschäftsführer von Kronehit.

„Kein wirksamer Beitrag zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Kernauftrags“

Nach Ansicht Swobodas sei ein ORF-YouTube-Channel kein „wirksamer Beitrag zur Erfüllung des öffentlich-rechtlichen Kernauftrags. Weshalb der ORF absichtlich sein öffentlich-rechtliches Profils schwächen und seinem eigenen Angebot, der TVthek, Konkurrenz machen will, ist ein Rätsel.“ Darüber hinaus ist der VÖP überzeugt, dass das Vorhaben des Staatsfunks gegen das ORF-Gesetzes verstoße: „Der ORF ist zur Einhaltung besonderer Regeln im Bereich kommerzieller Kommunikation (Werbung, Sponsoring) verpflichtet; diese Regeln werden nicht eingehalten werden können, da der ORF die Kontrolle über Form, Intensität oder Inhalt der Vermarktung zur Gänze an YouTube abtritt. Gesetzwidrig ist auch der Plan, die ORF-Inhalte ausschließlich YouTube, nicht aber auch dritten Anbietern zur Verfügung zu stellen (Diskriminierungsverbot). Verstöße gegen das Verbot von zielgruppenorientierten Angeboten sowie gegen den besonderen Auftrag für das Online-Abrufangebot stehen ebenfalls im Raum.“

Der VÖP erwartet zudem „schwerwiegende negative Wettbewerbseffekte“, denn sowohl der ORF als auch YouTube würden auf den relevanten Märkten über dominante Marktpositionen verfügen. Auf dem Sehermarkt seien künstliche Verzerrungseffekte – unter anderem Nachfrageverschiebungen – zu Lasten privatwirtschaftlicher Mediatheken und zu Lasten der ORF-TVthek zu erwarten. Auf den Werbemärkten sei mit Verdrängungseffekten und einem nachhaltigen Preisverfall für Online-Werbung zu rechnen.

„Lobbying-Verband deutscher Privatsender“

Beim ORF ist man von den Ausführungen des VÖP wenig angetan. „Die Behauptung eines gesetzwidrigen und wettbewerbsverzerrenden Vorhabens ist falsch, der ORF weist dies zurück“, so Sprecher Martin Biedermann. „Dass der Lobbying-Verband deutscher Privatsender gegen dieses Service für das ORF-Publikum ist, war zu erwarten und ist nicht verwunderlich.“ Das Projekt, ausgewählte ORF-Inhalte dem Publikum auch via YouTube zugänglich zu machen, sei vom ORF unter Berücksichtigung aller entsprechenden gesetzlichen Vorgaben geplant und ausgearbeitet worden. Nun befinde es sich in der dafür im ORF-Gesetz vorgesehenen Auftragsvorprüfung. Die Entscheidung liege bei der Medienbehörde. „Schließlich gilt es, die Dominanz deutscher Konzerne auf dem heimischen TV- und Werbemarkt nicht zu gefährden“, konnte sich Biedermann einen Seitenhieb auf den VÖP nicht verkneifen.

Dies stößt dem VÖP wiederum sauer auf, da man sich „Lobbying-Verband deutscher Privatsender“ verunglimpft sehe: „Der VÖP weist diese absurde und unrichtige Behauptung mit aller Schärfe zurück und fordert den ORF nachdrücklich zu mehr Sachlichkeit auf.“ Ernst Swoboda ergänzt: „Die ständige Herabwürdigung der Interessenvertretung aller Privatsender des Landes durch den ORF ist nicht weniger als ein massiver Angriff des ORF auf das duale Rundfunksystem. Es wird jedoch Zeit, dass der ORF den Privatsendern in Österreich jenen Respekt entgegenbringt, der in einem dualen Rundfunksystem für die öffentlich-rechtliche Anstalt völlig selbstverständlich sein sollte.“

Der Verband Österreichischer Privatsender hat nun Prüfungen eingeleitet, inwieweit dieses Verhalten sowohl des ORF und als auch der konkret handelnden Personen im Einklang mit dem öffentlich-rechtlichen Status des Unternehmens steht und welche juristischen Konsequenzen sich daraus ergeben könnten. Fortsetzung folgt. (as)

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