Bahlsen wegen „übertriebener Produktplatzierung“ vor Gericht

| 09.02.2016

Zu viele Kekse im Dschungel.

Bis zu 120.000 Euro mussten Unternehmen für einen 30-sekündigen Werbespot während der Ausstrahlung des Dschungelcamps 2016 hinblättern. Im vergangenen Jahr mussten Unternehmen maximal 90.000 Euro auf den Tisch legen, so eine Sprecherin des Vermarkters IP Deutschland. Bahlsen setzte 2014 hingegen auf Product-Placement, was nun ein Nachspiel vor Gericht hat. Das Verwaltungsgericht Hannover beschäftigt sich mit der Frage, ob der Kölner Privatsender bei einer 2014 ausgestrahlten Folge von „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus“ Bahlsen-Riegel stärker als erlaubt hervorgehoben hat. Im deutschen Rundfunkstaatsvertrag lautet es in der entsprechenden Passage, dass "Schleichwerbung, Produkt- und Themenplatzierung" grundsätzlich erlaubt sind, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. So gelte beispielsweise: "Das Produkt darf nicht zu stark herausgestellt werden; dies gilt auch für kostenlos zur Verfügung gestellte geringwertige Güter."

Die Süßigkeiten waren eine Belohnung für die Teilnehmer im australischen Busch, die Bewohner haben unter anderem länger verträumt an den Riegeln geschnüffelt. Die für RTL zuständige Niedersächsische Landesmedienanstalt hat die Szene beanstandet, RTL klagt nun dagegen. (jw)

www.bahlsen.com

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