Gegenwind für günstige Mobilfunkanbieter: Behörde schaltet sich ein

| 23.02.2022

Aus für HoT & Co? Beim Regulierer häufen sich Beschwerden über nicht konkurrenzfähige Verkaufspreise. Zudem wachse der Druck zur Abänderung von Geschäftsmodellen.

Wollen die drei großen heimischen Mobilfunker A1, Magenta und Drei ihre günstigeren Konkurrenten, die sich in ihre Netze einmieten, aus dem Markt drängen beziehungsweise aushungern lassen? Genau das will sich die Telekom-Regulierungsbehörde Telekom-Control-Kommission (TKK) jetzt ansehen.

Aktuelle Zugangsregelung läuft aus

So hat die TKK beschlossen, den Wettbewerb im Mobilfunk einer eingehenden Analyse zu unterziehen. Auslöser: In den Jahren 2020 und 2021 seien immer wieder Beschwerden über nicht konkurrenzfähige Verkaufspreise, Druck zur Abänderung von Geschäftsmodellen von virtuellen Mobilfunkbetreibern (MVNOs) wie HoT oder Spusu und anderen Vorleistungsnehmern oder Fälle von Zugangsverweigerungen sowohl bei der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) als auch gegenüber der Telekom-Regulierungsbehörde eingegangen.

Nachdem die ursprüngliche Verpflichtung - MVNOs Zugang zu einem Teil der Netzkapazitäten zu gewähren - von Hutchison (Drei) aus dem Zusammenschlussverfahren mit Orange im Jahr 2012 vor der Europäischen Kommission mit Ende 2022 ausläuft, sei zu prüfen, ob der Wettbewerb am mobilen Vorleistungsmarkt und damit letztlich auch am mobilen Endkundenmarkt auch künftig erfolgreich weitergeführt werden könne oder ob es Tendenzen gibt, die nachhaltig die bis heute dadurch erzielten Vorteile für den gesamten Markt beeinträchtigen könnten.

Kein Zugang zu 5G?

Dies vor allem auch in Hinblick auf neue Technologien und innovative Geschäftsmodelle. Auch wenn der Fokus der Analyse auf der Vorleistungsebene liege, sollen dabei auch die Auswirkungen für die Konsument:innen betrachtet werden. So würden sich etwa mit dem neuen Mobilfunkstandard 5G völlig neue Geschäftsmodelle mit großem Innovationspotenzial eröffnen. Hinsichtlich der im Zusammenhang mit 5G angesprochenen beträchtlichen Investitionskosten werde auch zu beurteilen sein, inwieweit weitere Kooperationen der Mobilfunkbetreiber beim Infrastrukturausbau angebotserweiternd bzw. wettbewerbsunterstützend seien und welche Auswirkungen diese jeweils auf MVNOs hätten. Hier dürften die Regulierer vermuten, dass den virtuellen Anbietern der Zugang zu 5G verwehrt bleiben könnte.

Laut eigenen Angaben habe die TKK die Untersuchung nun eingeleitet, um zukunftsgerichtet weiter ausreichend Wettbewerb zu ermöglichen und diesen auch langfristig abzusichern. In die Untersuchung werde auch die BWB miteinbezogen, um allfälligen festgestellten Marktproblemen rasch und effektiv geeignete Maßnahmen entgegen setzen zu können. (ts)

www.rtr.at

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