"Die Stinker werden teurer"

Für neue Autos wird man wegen der Öko-Steuerreform tiefer in die Tasche greifen müssen. Kritik kommt von den österreichischen Automobilimporteuren und vom ÖAMTC.

Schlechte Nachrichten für Autokäufer: Die Regierungsparteien habe einen Gesetzesentwurf im Nationalrat eingebracht, der massive Verschärfungen bei der NoVA vorsieht. "Die Stinker werden teurer", so Vizekanzler Werner Kogler, der das Paket gemeinsam mit Umweltministerin Leonore Gewessler präsentierte.

Betroffen sind neben Kleinunternehmern vor allem Familien. Was das  bedeutet, rechnet der ÖAMTC am Beispiel eines VW Sharan Family 1,4 TSI (7 Sitze, 110 kW, 181 g CO2/km, Nettopreis ca. 28.400 Euro) vor. Beträgt die Nova heuer 3.344 Euro und 2021 3.628, wird sie 2024 6.560 Euro betragen. "Familien werden besonders tief in die Tasche greifen müssen, weil sie größere und damit verbrauchsstärkere Autos benötigen", kritisiert ÖAMTC-Verkehrswirtschaftsexperte Martin Grasslober. 

Steuererhöhungen durch die Hintertür

Auch die österreichischen Automobilimporteure üben Kritik: "Die Automobilwirtschaft bekennt sich zu den Klimazielen und befürwortet eine Ökologisierung des Steuersystems. Wir sprechen uns für sinnvolle, realistisch umsetzbare und sozial- als auch wirtschaftsverträgliche Maßnahmen aus. Was jetzt allerdings passiert, ist der Versuch, Steuererhöhungen zu einem überraschenden Zeitpunkt inmitten des Lockdowns, ohne Begutachtung und ohne Einbindung der Automobilwirtschaft durchzubringen. Wir erkennen in dem nun vorliegenden Antrag auch keine wie bisher immer angekündigte Spreizung der NoVA nach ökologischen Gesichtspunkten, sondern nach Erstanalyse eine de facto Steuererhöhung quer über alle Fahrzeugklassen", zeigt sich Günther Kerle, Sprecher der österreichischen Automobilimporteure, über die Maßnahmen der Bundesregierung entsetzt. Dass inmitten eines Lockdowns Maßnahmen durch die Hintertür beschlossen würden, die noch einmal Verschärfungen bringen und zwar für eine Branche, die ohnehin bereits am Boden liege, lasse an Sensibilität und Wertschätzung der Automobilwirtschaft gegenüber vermissen und sei für die Branche nicht nachvollziehbar.

Maßnahmenbündelung

Derartige Umstellungen, wie sie etwa Änderungen bei der NoVA erfordern, seien einer Aussendung der Automobilimporteure zufolge mit einem enormen organisatorischen, finanziellen und technischen Aufwand verbunden. Erst heuer, 2020, seien bereits sämtliche automotive Steuern ökologisiert worden: die NoVA mit 1. Jänner, die Sachbezugsregelung mit 1. April und die motorbezogene Versicherungssteuer mit 1. Oktober 2020. All diese Steuern wurden dahingehend angepasst, dass emissionsarmes Verhalten begünstigt und ein hoher Emissionsausstoß verteuert wird. Darüber hinaus wurden sowohl die NoVA als auch die Sachbezugsregelung so ausgestaltet, dass die CO2-Grenzen für den begünstigten Steuersatz um jährlich 3 Gramm sinken, beginnend ab 2021.

Nach 2020 und 2021 sind mit der geplanten Einführung einer CO2-Besteuerung im Jahr 2022 bereits erneut maßgebliche Veränderungen geplant. "Sinn hätte gemacht, dass alle diese im Regierungsprogramm vorgesehenen Maßnahmen im großen Projekt der CO2-Besteuerung 2022 Aufnahme gefunden hätten, anstatt einseitig eine Änderung der NoVA zur absoluten Unzeit umzusetzen, ohne Begutachtung und ohne die betreffende Branche miteinzubeziehen oder über die Inhalte zu informieren", so Kerle abschließend.

Pendlerpauschale neu und billigere Erzeugung von Ökostrom

Änderungen sieht das Paket zudem bei der Pendlerpauschale vor: Umweltfreundliche Mobilität (Öffis und Fahrräder) wird künftig ebenso steuerbegünstigt wie Reparaturdienstleistungen. 

Die von Bahnunternehmen selbst erzeugte erneuerbare Energie für den Eigenverbrauch soll zudem künftig von der Elektrizitätsabgabe befreit werden, wodurch die Erzeugung von Ökostrom billiger wird. Parallel dazu soll auch die Energieabgabe auf europäisches Niveau gesenkt werden. Der Schienenverkehr kann durch diese Maßnahmen rund 23 Millionen Euro einsparen. "Das ist ein erster wichtiger Schritt für mehr Fairness zwischen den Verkehrsträgern und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Bahn", kommentiert ÖBB-Chef Andreas Matthä. (jw)

www.oeamtc.at

 www.automobilimporteure.at

 

CO2-Malus

Der CO2-Freibetrag von 115 g/km wird gesenkt. 2021 sind weiterhin 3 Gramm je Kilometer geplant, von 2022 bis 2024 erfolgt dann neu eine Steigerung auf 5 Gramm.

Bei Überschreitung eines gewissen CO2-Grenzwerts ist bereits ein CO2-Malus fällig. Dieser wird von 2021 bis 2024 auf 80 Euro pro Gramm verdoppelt.

Befreit von der NoVA sind explizit nicht nur Elektrofahrzeuge, sondern  beispielsweise auch mit Wasserstoff betriebene Autos.

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CO2-Malus

Der CO2-Freibetrag von 115 g/km wird gesenkt. 2021 sind weiterhin 3 Gramm je Kilometer geplant, von 2022 bis 2024 erfolgt dann neu eine Steigerung auf 5 Gramm.

Bei Überschreitung eines gewissen CO2-Grenzwerts ist bereits ein CO2-Malus fällig. Dieser wird von 2021 bis 2024 auf 80 Euro pro Gramm verdoppelt.

Befreit von der NoVA sind explizit nicht nur Elektrofahrzeuge, sondern  beispielsweise auch mit Wasserstoff betriebene Autos.

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