Wirtschaft begrüßt klare Vorgaben
Weniger Bürokratie für Public Viewings in Niederösterreich

Öffentliche Übertragungen von Sport- und Großereignissen können künftig ohne zusätzliche Bewilligung stattfinden. Die WKNÖ sieht darin einen wichtigen Schritt zu mehr Planungssicherheit und neuen wirtschaftlichen Impulsen.

Der Niederösterreichische Landtag hat eine Novelle des NÖ Veranstaltungsgesetzes beschlossen, die Public Viewings rechtlich klar regelt. Die Wirtschaftskammer Niederösterreich (WKNÖ) begrüßt diese Änderung, da sie aus Sicht der Betriebe bürokratische Hürden abbauen und Investitionen erleichtern soll. Besonders für Tourismus, Gastronomie und Freizeitwirtschaft wird mit zusätzlichen wirtschaftlichen Impulsen gerechnet.

Klare gesetzliche Verankerung bringt Rechtssicherheit

Mit der Gesetzesänderung wird eine langjährige Forderung der Wirtschaftskammer umgesetzt. WKNÖ-Präsident Wolfgang Ecker und Mario Pulker, Obmann der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, betonen die Bedeutung des Beschlusses: "Mit dieser Novelle können sich unsere Betriebe wieder auf das Wesentliche konzentrieren, nämlich: großartige Events für Gäste und Kund:innen schaffen."

Bereits seit 2013 sind Public Viewings in grundsätzlich genehmigten Betriebsanlagen nach der Gewerbeordnung genehmigungsfrei. Da diese Veranstaltungen jedoch nicht ausdrücklich Teil der jeweiligen Betriebsanlagengenehmigung waren, mussten sie bisher zusätzlich bei der Gemeinde angezeigt werden.

Durch die Novelle entfällt diese gesonderte Meldung. "Public Viewings sind künftig eindeutig im NÖ Veranstaltungsgesetz verankert und erfordern keine zusätzliche Anmeldung. Das schafft Rechtssicherheit", erklärt Ecker.

Weniger Verwaltungsaufwand für Betriebe

Aus Sicht der Tourismus- und Freizeitwirtschaft bedeutet die neue Regelung vor allem eine Entlastung im administrativen Bereich. "Aus Sicht der Branche ist klar: Die Novelle bringt einen spürbaren Bürokratieabbau", sagt Pulker und führt weiter aus: "Künftig entfällt für Public Viewings im Rahmen zeitlich befristeter Großveranstaltungen die Bewilligungspflicht nach dem NÖ Veranstaltungsgesetz. Dies gibt den Betrieben den nötigen Spielraum, sich auf die professionelle Planung und Durchführung ihrer Events zu konzentrieren."

Klare und verlässliche Rahmenbedingungen erleichtern laut WKNÖ zudem Investitionen, etwa in Veranstaltungstechnik, temporäre Infrastruktur oder zusätzliche Außenflächen.

Erwartete Impulse für Gastronomie und Tourismus

Die Wirtschaftskammer rechnet mit positiven Effekten für die Branche. "Wir erwarten uns dadurch einen zusätzlichen Impuls für die Gastronomie: Wenn Hürden fallen, werden mehr Betriebe Public Viewings anbieten. Gerade im Vorfeld der Fußball-WM ist das ein wichtiges Signal – für gute Stimmung, volle Lokale und eine starke wirtschaftliche Dynamik", halten Ecker und Pulker fest.

Auch aus der Praxis kommt Zustimmung. Dietmar Schöner, Gastronom in Mank und Obmann der Gastronomie in der WKNÖ, sieht konkrete Vorteile: "Die neue Regelung bringt uns Gastronomen echte Erleichterung: Wir brauchen uns nicht mehr mit Formularen oder Genehmigungen herumzuschlagen, sondern können uns voll auf das konzentrieren, was zählt, unseren Gästen eine entspannte, gemeinsame Zeit zu bereiten. Den Gastgarten öffnen, gutes Essen und Drinks servieren, Veranstaltungen live erleben und besondere Momente schaffen, darum geht es."

Mit Blick auf kommende Sportgroßereignisse ergänzt er: "Bei der letzten Fußball-WM kamen vor allem die österreichischen Spiele richtig gut an, und auch dieses Mal habe ich schon einige Ideen, um meinen Gästen wieder ein besonderes Erlebnis zu bieten."

www.wko.at/noe

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