Die Bundesregierung hat am Mittwoch die geplanten Maßnahmen gegen hohe Stromkosten konkretisiert. Für den Industriestrompreis und die erweiterte Strompreiskompensation SAG+ sind von 2027 bis 2029 insgesamt 750 Millionen Euro vorgesehen. Pro Jahr sollen damit 250 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Mit dem Paket will die Regierung energieintensive Unternehmen entlasten und zugleich Vorkehrungen für eine neuerliche Strompreiskrise treffen. Die Förderung soll von bisher rund 60 auf insgesamt mehr als 500 Betriebe ausgeweitet werden. Wirtschaft und Arbeitnehmer:innenvertretung begrüßen die Pläne überwiegend, fordern jedoch eine rasche Umsetzung beziehungsweise weitere Maßnahmen.
Bis zu fünf Cent pro Kilowattstunde für energieintensive Betriebe
Beim Industriestrompreis sollen die Stromkosten für bis zu 50 Prozent des Verbrauchs eines Unternehmens auf bis zu fünf Cent je Kilowattstunde reduziert werden können. Profitieren sollen rund 400 energieintensive Betriebe und deren Zulieferer.
Parallel dazu wird mit SAG+ der Ausgleich jener Stromkosten ausgeweitet, die Unternehmen durch den europäischen CO₂-Preis entstehen. Der Kreis der dabei berücksichtigten Betriebe soll sich laut Regierung verdoppeln. Beide Instrumente zusammen sollen mehr als 500 Unternehmen erreichen.
Wirtschafts- und Energieminister Wolfgang Hattmannsdorfer verwies auf die höhere Reichweite des Pakets: "Wir weiten die Förderung für die energieintensive Industrie von rund 60 auf mehr als 500 Betriebe aus und leisten damit einen Beitrag, Arbeitsplätze und Produktion in Österreich zu sichern." Zugleich sollen Reinvestitions- und Beschäftigungsvorgaben dafür sorgen, dass die Förderungen dem Standort zugutekommen.
Förderung wird an Investitionen und Beschäftigung geknüpft
Unternehmen müssen 50 Prozent der erhaltenen Förderung reinvestieren. Ab einer jährlichen Fördersumme von zwei Millionen Euro greift zudem eine Arbeitsplatzregelung: Für die vollständige Auszahlung müssen während des jeweiligen Förderzeitraums grundsätzlich 90 Prozent des Personalstands erhalten bleiben.
Kündigungen durch Arbeitnehmer:innen, Pensionierungen und das Auslaufen bestimmter befristeter Arbeitsverhältnisse werden dabei nicht als Stellenabbau gewertet. Unterschreitet ein Unternehmen die Schwelle, soll die Förderung aliquot gekürzt werden.
Auch wirtschaftlich begründete Ausnahmen sind vorgesehen. Bestätigen Wirtschaftskammer und Gewerkschaft gemeinsam die Notwendigkeit eines weitergehenden Beschäftigungsabbaus, kann die Förderung dennoch vollständig ausbezahlt werden.
Staatssekretär Sepp Schellhorn hob vor allem die längerfristige Perspektive hervor: "Industriestrompreis, Standortgarantie, Planungssicherheit bis 2029 – und Entbürokratisierung als Grundbedingung von Anfang an."
10-Cent-Deckel soll bei struktureller Krise greifen
Neben der Industrieentlastung wurden auch die Kriterien für den Energiepreis-Krisenmechanismus festgelegt. Die Grundzüge des Instruments sowie des Industriestrompakets hatte die Regierung bereits im Mai präsentiert (LEADERSNET berichtete).
Aktiviert werden soll der Mechanismus, wenn zwei Schwellen gleichzeitig überschritten sind: Der Großhandelspreis muss im Sechsmonatsdurchschnitt drei Monate in Folge über 165 Euro je Megawattstunde liegen. Zugleich muss der durchschnittliche Energiepreis für Haushalte 16,5 Cent je Kilowattstunde netto übersteigen. Netzkosten und Abgaben werden dabei nicht eingerechnet.
Für Haushalte würde der Nettoenergiepreis in diesem Fall für ein Kontingent von 2.900 Kilowattstunden pro Jahr auf zehn Cent je Kilowattstunde begrenzt. Die Entlastung soll ohne Antrag direkt über die Stromrechnung erfolgen.
Betriebe und andere Nicht-Haushaltskund:innen wie Schulen oder Krankenhäuser sollen einen variablen Zuschuss je bezogener Kilowattstunde erhalten. Auch dieser soll automatisch über die Stromrechnung abgewickelt werden. Finanziert werden soll der Mechanismus budgetneutral durch einen Beitrag der Stromproduzenten.
Staatssekretärin Michaela Schmidt bezeichnete den Zehn-Cent-Deckel als Schutz vor künftigen Energiekrisen: "Finanziert wird der Deckel über einen Beitrag der Stromerzeuger." Damit solle günstiger produzierter heimischer Strom stärker den österreichischen Kund:innen zugutekommen, sagte sie.
Industrie begrüßt Paket, kritisiert aber Auflagen
Die Industriellenvereinigung (IV) bewertet den Industriestrompreis und die Verlängerung der Strompreiskompensation grundsätzlich positiv. Sie verweist allerdings darauf, dass die budgetäre Dotierung insbesondere im Vergleich zu Deutschland geringer ausfalle.
"Der Industriestrompreis ist ein klarer Schritt in die richtige Richtung", sagte IV-Generalsekretär Christoph Neumayer. Die mehrjährige Ausgestaltung schaffe Planbarkeit für Investitionen und Produktion. Kritisch sieht die IV hingegen die Standortgarantie. Diese sei beihilfenrechtlich nicht erforderlich und verursache zusätzlichen Dokumentations- und Prüfaufwand.
Darüber hinaus fordert die Interessenvertretung eine rasche und unbürokratische Umsetzung. Bei der Strompreiskompensation müsse sich die Regierung auf europäischer Ebene zudem gegen eine aus ihrer Sicht nicht sachgerechte Herabsetzung des CO₂-Emissionsfaktors einsetzen.
WKÖ fordert rasche gesetzliche Verankerung
Für die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) kommt der Krisenmechanismus angesichts steigender Energiepreise zur richtigen Zeit. Generalsekretär Jochen Danninger hob insbesondere den geplanten antragslosen Zuschuss für Unternehmen hervor. Im Krisenfall müsse die Unterstützung rasch und ohne komplexe Verfahren bei den Betrieben ankommen.
Industriestrompreis und Strompreiskompensation müssten nun zügig gesetzlich verankert werden, damit Unternehmen Planungssicherheit erhielten. Bürokratische Hürden seien dabei so weit wie möglich zu vermeiden.
Auch der Wirtschaftsbund begrüßt die Ausweitung der Entlastung auf mehr als 500 Betriebe. Generalsekretärin Tanja Graf sieht darin einen Beitrag, Produktion, Investitionen und Arbeitsplätze in Österreich zu halten. Entscheidend sei jetzt die rasche gesetzliche Umsetzung von Industriestrompreis und SAG+.
ÖGB verlangt weitere Eingriffe bei Treibstoffen
Zustimmung kommt auch vom Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB). Bundesgeschäftsführerin Helene Schuberth bewertet sowohl den automatischen Krisenmechanismus als auch die Bedingungen für Unternehmensförderungen positiv. Vorwiegend die Verknüpfung der vollständigen Fördersumme mit dem Erhalt von Arbeitsplätzen entspreche einer wesentlichen Forderung des ÖGB.
Handlungsbedarf sieht die Arbeitnehmer:innenvertretung weiterhin bei Treibstoffen und Heizöl. Angesichts hoher Preise und Gewinne der Mineralölkonzerne müsse die Bundesregierung nach Ansicht des ÖGB auch eine Margenregelung umsetzen.
www.bundeskanzleramt.gv.at
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