Wirbel um Medienbericht
Darum taucht orf.at ab Jänner nicht mehr in der ÖWA auf

| Redaktion 
| 30.01.2024

Stellungnahme von ÖWA-Präsident Georg Doppelhofer zu einem Medienbericht zu dieser Causa.

Die Österreichische Web Analyse (ÖWA) reagiert proaktiv in einer Stellungnahme, auf einen Horizont Bericht vom Dienstag, um ihre Sicht der Dinge darzustellen. In der Causa geht es darum, dass orf.at ab Jänner 2024 nicht mehr in der ÖWA (ausschreiben und Abkürzung in Klammer) aufscheint.

Konkret listet ÖWA-Präsident Georg Doppelhofer folgende Gründe für die Entscheidung auf:

1. In einem Verein machen die Mitglieder die Regeln

Aufgrund verschärfter Datenschutzbestimmungen gibt es eine neue Vorgabe in der ÖWA, die mit 1. Jänner 2024 in Kraft getreten ist: jedes Online-Angebot, das in der ÖWA veröffentlicht werden will, muss die Zustimmung zum ÖWA-Cookies gemäß Vorgaben aus der DSGVO einholen. Die Bestimmung ist nicht neu, die ÖWA empfiehlt den Mitgliedern dieses Vorgehen seit 2022. Neu ist die Konsequenz in der Bestimmung: wurde es bisher den Mitgliedern als Verantwortliche im Sinne der DSGVO überlassen die Empfehlung anzuwenden oder nicht, ist nun aus der Kann- eine Muss Bestimmung geworden. Diese Regelung wurde allen Mitgliedern in der Generalversammlung im Frühjahr 2023 vorgestellt und von diesen beschlossen. 

2. Alle Mitglieder müssen gleich behandelt werden 

Gemäß der ÖWA Vereinsstatuten- und Richtlinien ist der ÖWA-Vorstand dazu verpflichtet, alle Mitglieder gleich zu behandeln und dazu berechtigt Angebote nicht zu veröffentlichen, wenn sie sich einen Vorteil gegenüber anderen Mitgliedern in der Darstellung der ÖWA-Kennzahlen verschaffen. Der ORF sieht sich aufgrund einer Formulierung im ORF-Gesetzt dazu berechtigt, den Consent für das ÖWA-Cookie nicht einholen zu müssen und dazu verpflichtet, alle Online-Kontakte ohne Einschränkung im Rahmen seiner Berichtspflicht zu erheben. Der ÖWA-Vorstand hat die Meinung des Österreichischen Rundfunks nicht zu bewerten, muss aber auf die Einhaltung der Vorgaben, die für alle Mitglieder des Vereins gelten, bestehen und hat dazu festgestellt:

Eine vergleichende und objektive Ermittlung von Werbekennzahlen für den österreichischen Markt setzt voraus, dass sich kein Mitglied in der Veröffentlichung der Messergebnisse besser stellen darf als ein anderes Mitglied. Nachdem die Einholung des Consent ab 1.Jänner 2024 einheitlich für alle Mitglieder geregelt wird, unterliegt jedes Mitglied der ÖWA - egal ob es eine gesetzliche oder anders geartete Berichtspflichten gibt oder nicht - dieser Regelung. Etwaige gesetzliche Anforderungen oder Ausnahmen sind für die Teilnahme als Mitglied dieses Vereins nicht relevant. 

3. Umstellung erfolgreich umgesetzt

Alle ÖWA-Mitglieder haben auf das neue Regelwerk - bis auf einige wenige Ausnahmen  - mit 1. Jänner 2024 umgestellt. Damit ist eine Gleichbehandlung der Mitglieder gewährleistet, unabhängig  davon, wie groß oder klein das Mitglied ist. Dem ÖWA-Vorstand ist es wichtig zu unterstreichen, dass der ORF als Mitglied geschätzt wird und dass er die Nicht-Veröffentlichung der Daten des ORF gerne vermieden hätte. Daher wurden in dieser Sache sehr früh Gespräche mit dem ORF geführt, aber leider keine Einigung erzielt. Der ORF ist Mitglied in der ÖWA und wird weiterhin in der ÖWA gemessen. Er kann seiner Berichtspflicht weiterhin nachkommen, allerdings werden ihm die Daten nur für diese und interne Zwecke zur Verfügung stehen. Für die Werbung am Markt darf der ORF die ÖWA- Zahlen vorerst nicht verwenden.

Die ÖWA hofft jedenfalls, dass der ORF möglichst bald wieder vollumfängliches Mitglied in der ÖWA sein wird und kann.

www.oewa.at


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