Quarantäne-Aus: Ungeklärte Fragen für Arbeitgeber:innen

| Redaktion 
| 26.07.2022

Expert:innen sehen arbeitsrechtliche Probleme und der Handelsverband ein "Trojanisches Pferd" in der Verordnung.

Jetzt ist es fix: Die verpflichtende Quarantäne für Corona-Infizierte wird mit 1. August aufgehoben. Infizierte dürfen künftig mit Maske weitgehend am öffentlichen Leben teilnehmen. Arbeitsrechtlich könnte das für Probleme sorgen.

Handelsverband begrüßt Ende der Quarantäne mit großem ABER

Der Handelsverband begrüßt zwar das Ende der Quarantäne, kritisiert aber den Wegfall der Entschädigungen bei Covid-bedingten Ausfällen von symptomatischen Mitarbeiter:innen. Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes: "Die Lockerungen bei den Quarantäne-Regeln beinhalten leider ein 'trojanisches Pferd', dass das Pandemierisiko des Ausfalles von Covid-positiven symptomatischen Beschäftigten auf die Firmen überträgt. Die bereits durch die Teuerungskrise gebeutelte mittelständische Wirtschaft, aber auch die beschäftigungsintensiven Händler werden dadurch in ihrer Substanz geschwächt. Im Namen der österreichischen Händler fordern wir die Regierung auf, dies zu überdenken und anzupassen."

Unsicherheiten für den Arbeitgeber

Rechtsexpert:innen zeigen sich großteils wenig euphorisch, denn aus rechtlicher Sicht könnte es vor allem am Arbeitsplatz problematisch werden. Hierbei geht es vor allem um Haftungsfragen: Was passiert wenn ein/e Kollege/in einen anderen ansteckt. Und wie sieht es mit der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers aus?

Coronainfizierte am Arbeitsplatz seien mit der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers kaum vereinbar, meint Arbeitsrecht-Expertin Katharina Körber-Risak im Ö1-Interview und führt ein skurriles Beispiel an: "Die Probleme fangen damit an, dass Coronainfizierte am Arbeitsplatz durchgehend Maske tragen müssen. Wenn sie also Essen oder Trinken wollen, müssten sie eigentlich die Arbeitsstätte verlassen." Auch die Frage der Haftung sei noch ungeklärt: "Die Bewusste Entscheidung, eine infizierte Person tätig sein zu lassen, ist natürlich ein Risiko. Wenn ich als Arbeitgeber nicht ständig im Auge habe, ob die Maske (richtig) getragen wird, kommt man aus meiner Sicht in die Haftung."

Ein weiteres ungeklärtes Thema sei die Aufklärungspflicht, also ob die Arbeitgeber:innen der Firmen mitteilen müssen, wenn eine Person im Betrieb gerade positiv ist. Neben unguten Situationen gebe es hier nämlich ein weiteres Problem: Gesundheitsdaten unterliegen einem strengen Datenschutz.

www.handelsverband.at

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