Vom Check-in bis zu Umbuchungen
OGH erklärt zahlreiche Ryanair-Gebühren für rechtswidrig

| Redaktion 
| 29.06.2026

Der Oberste Gerichtshof hat 14 von 15 angefochtenen Zusatzgebühren des Billigfliegers für unzulässig erklärt. Das Höchstgericht kritisiert vor allem die mangelnde Transparenz der Gebührenregelungen.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat vor dem Obersten Gerichtshof einen weitreichenden Erfolg gegen Ryanair erzielt. Das Höchstgericht (OGH) erklärte 14 von 15 angefochtenen Gebührenklauseln in den Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Fluglinie für unzulässig. Betroffen sind unter anderem die 55 Euro teure Check-in-Gebühr, Gebühren für die Ausstellung einer Bordkarte, Namensänderungen, Umbuchungen, Kleinkinder sowie verpflichtende Familiensitze.

OGH kritisiert fehlende Transparenz

Nach Auffassung des Gerichts sind zahlreiche Gebührenregelungen derart kompliziert formuliert, dass sie für Konsument:innen kaum nachvollziehbar seien. Der OGH spricht in seiner Entscheidung sogar von einer "Denksportaufgabe", wenn es darum gehe festzustellen, welche Gebühren wann und unter welchen Voraussetzungen anfallen. Besonders kritisch sieht das Höchstgericht, dass einzelne Gebühren auch dann verrechnet werden können, wenn deren Ursache im Verantwortungsbereich der Fluglinie liegt, etwa wenn der Online-Check-in aufgrund technischer Probleme nicht möglich ist.

Gebühren teilweise höher als der Flugpreis

Im Verfahren standen insgesamt 15 Gebührenklauseln auf dem Prüfstand. Neben der Check-in-Gebühr beanstandete der VKI unter anderem Entgelte für Kleinkinder, Bordkarten, Umbuchungen und Namensberichtigungen. In Summe könnten diese Zusatzkosten den eigentlichen Flugpreis mitunter sogar übersteigen.

Für Betroffene könnte das Urteil nun finanzielle Folgen haben. Nach Angaben des VKI können Passagier:innen, die auf Grundlage der beanstandeten oder gleichlautenden Klauseln Gebühren bezahlt haben, diese zurückfordern. Der Verein stellt dafür auf seiner Website einen Musterbrief zur Verfügung.

VKI spricht von wichtigem Signal

"Das Urteil ist ein starkes Zeichen für Preistransparenz und fairen Wettbewerb", sagt Petra Leupold, Leiterin Intervention beim VKI. Zusatzgebühren müssten transparent dargestellt werden und dürften Konsument:innen nicht unangemessen benachteiligen. Auch Verbraucherschutz-Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig begrüßte die Entscheidung: "Gerade vor dem Sommerurlaub ist das eine gute Nachricht für viele Familien. 55 Euro hier, 15 Euro dort, 160 Euro bei einer Namensänderung – das sind keine Kleinigkeiten." Wer einen Flug buche, müsse von Anfang an erkennen können, welche Kosten tatsächlich anfallen, so die Staatssekretärin weiter.

Mit seiner Entscheidung bestätigte der OGH die Urteile der Vorinstanzen. Das Verfahren geht auf eine Verbandsklage des VKI im Auftrag des Sozialministeriums zurück.

www.vki.at

www.ogh.gv.at

www.ryanair.com

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