Vorwurf der Abgabenhinterziehung
WKStA erhebt neue Anklage gegen Karl-Heinz Grasser

| Tobias Seifried 
| 17.06.2026

Neben dem ehemaligen Finanzminister wurden auch zwei Unternehmer angeklagt. Im Mittelpunkt stehen Vorwürfe der Abgabenhinterziehung in Millionenhöhe in der Causa Buwog.

Wie am Mittwoch mitgeteilt wurde, hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) beim Landesgericht für Strafsachen Wien Anklage gegen den ehemaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser sowie zwei Unternehmer eingebracht. Den Beschuldigten wird das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung vorgeworfen. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Causa Buwog 

Laut WKStA steht die Anklage im Zusammenhang mit Zahlungen rund um die Privatisierung der Bundeswohnbaugesellschaften (BUWOG) sowie die Einmietung von Finanzdienststellen in den Linzer Terminal Tower. Die Staatsanwaltschaft verweist dabei auf rechtskräftige Urteile, wonach im Zuge dieser Vorgänge rund zehn Millionen Euro an Bestechungszahlungen geflossen seien. Wegen damit zusammenhängender Bestechungs- und Untreuehandlungen wurden die Angeklagten bereits rechtskräftig verurteilt.

Die nun eingebrachte Anklage bezieht sich nach Angaben der WKStA ausschließlich auf die steuerliche Behandlung dieser Geldflüsse. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, Einnahmen aus den betreffenden Zahlungen in den Einkommensteuererklärungen der Jahre 2005 bis 2007 nicht angegeben zu haben. Dadurch sollen Abgaben in Höhe von insgesamt rund 4,9 Millionen Euro verkürzt worden sein.

Weiterer Vorwurf 

Darüber hinaus legt die Anklage den drei Beschuldigten zur Last, einander bei den mutmaßlichen Steuerverkürzungen unterstützt zu haben. Ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen, wird nun im weiteren Verfahren zu klären sein. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Im Zuge des Verfahrens sei laut WKStA von zwei Angeklagten eine Selbstanzeige bei den Finanzbehörden eingebracht worden. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft habe diese jedoch nicht die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, um strafbefreiend zu wirken. Eine Selbstanzeige könne nur dann Straffreiheit bewirken, wenn der zugrunde liegende Sachverhalt rechtzeitig, vollständig und wahrheitsgemäß offengelegt werde.

Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren 

Die WKStA betont, dass der gesetzliche Strafrahmen bei Abgabenhinterziehung eine Geldstrafe von bis zum Zweifachen des verkürzten Abgabenbetrags vorsieht. Zusätzlich kann eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren verhängt werden.

Die Anklage wurde nach Angaben der Behörde nach Genehmigung eines entsprechenden Vorhabensberichts durch die Oberstaatsanwaltschaft Wien beziehungsweise das Bundesministerium für Justiz nach Befassung des Weisungsrats eingebracht.

www.justiz.gv.at/wksta

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