Sechs wichtige arbeitsrechtliche Fragen
Ski-WM 2025: Darf ich während der Arbeit fernsehen oder anstoßen?

| Tobias Seifried 
| 09.02.2025

In Saalbach geht das Sportgroßereignis in die finale Woche. Dabei fallen viele Rennen in die Arbeitszeit von Arbeitnehmer:innen. Ein Arbeitsrechtsexperte gibt Antworten auf Fragen wie "Fernsehen bei der Arbeit?", "Mit Bier anstoßen?", "Droht eine Gehaltskürzung?", etc.

Die ersten vier Einzelrennen bei der Ski-WM 2025 in Saalbach-Hitnerglemm sind für die heimischen Athlet:innen mit vier Medaillen (1x Gold und 3x Silber) äußerst erfolgreich verlaufen. Kein Wunder, dass die Euphorie bei den Skifans groß ist. Nun geht das Sportgroßereignis in die finale Woche. In dieser fallen aber mehrere Rennen in die Arbeitszeit von Arbeitnehmer:innen in Österreich, weshalb sich für Wintersportfans, die keinen Wettbewerb bei der WM versäumen möchten, arbeitsrechtliche Fragen stellen. Was man dabei beachten muss, weiß der Arbeitsrechtsexperte des ÖGB Michael Trinko. Er kennt die wichtigsten Antworten

1. Darf ich während der Arbeit ein Skirennen im Fernsehen anschauen?

Prinzipiell: Nein. In den meisten Jobs ist Fernsehen laut Trinko am Arbeitsplatz weder üblich noch erlaubt. In Absprache mit dem:r Arbeitgeber:in könne jedoch eine Ausnahme gemacht werden.

Wer aber an einem Arbeitsplatz tätig ist, wo ohnehin TV-Übertragungen laufen, wie in Cafés oder Bars, der dürfe natürlich auch hinschauen. Die Arbeitsleistung darf darunter aber nicht leiden, so der Experte.

2. Wie ist das mit dem Internet?

Ist Privatnutzung von Handy, Tablet oder Computer prinzipiell erlaubt, so werde man auch zwischendurch einen Blick auf den Ergebnis-Ticker werfen dürfen. Anders verhalte es sich aber, wenn man ein komplettes Rennen streamen will - das sei nicht erlaubt.

3. Kann mir mein Lohn bzw. Gehalt gekürzt werden?

Wenn trotz Verbots geschaut bzw. gestreamt wird, darf der:die Arbeitgeber:in das Einkommen kürzen, betont Trinko.

4. Darf ich während der Arbeit Radio hören, um nichts zu verpassen?

Hier gelte Ähnliches wie beim Fernsehen: Wenn Radiohören immer erlaubt ist, dann natürlich auch während der Ski-WM. Aber auch hier gelte: Nicht ablenken lassen und niemanden stören.

5. Darf ich mit einem Bier auf einen Erfolg anstoßen?

Herrscht in einem Betrieb Alkoholverbot, dann gelte das auch bei Sportveranstaltungen. Doch auch wenn kein generelles Alkoholverbot gibt, sei immer zu bedenken, dass man unter Einfluss von Alkohol und anderen Drogen keine Fahrzeuge lenken, keine Maschinen bedienen und auch keine anderen Tätigkeiten verrichten soll, bei denen man sich selbst oder andere gefährden könnte.

6. Und wenn ich einfach zuhause bleibe zum Fernsehen?

Auch wenn die Zeit der Ski-WM für viele eine Art Ausnahmezustand darstellt, gilt das Arbeitsrecht natürlich weiterhin. Michael Trinko zufolge heißt das, dass Urlaub mit dem:r Arbeitgeber:in zu vereinbaren sei und dürfe nicht einseitig angetreten werden. Und vorzugeben, krank zu sein, obwohl man gesund ist, sei sogar ein Entlassungsgrund.

www.oegb.at

www.saalbach2025.com

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