Diese Verkehrsstrafen sind nun doppelt so teuer wie bisher

| Tobias Seifried 
| 01.05.2023

Wer ohne Helm am Motorrad fährt, im Auto nicht angeschnallt ist oder ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, muss ab sofort deutlich tiefer in die Tasche greifen.

Am 1. Mai ist die 34. StVO-Novelle in Kraft getreten, die für einige Delikte höhere Strafen definiert. So wird die Strafe für das Telefonieren während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung auf 100 Euro verdoppelt. Damit soll ebenso die Verkehrssicherheit erhöht werden, wie durch die Erhöhung der Strafen für Motorradfahren ohne Helm oder Autofahren ohne angelegten Sicherheitsgurt: Diese Vergehen kosten künftig 50 Euro statt den bisherigen 25 Euro.

Bei Anzeige noch teurer

Es kann aber noch teurer werden. "Bei einer Anzeige – vor allem bei Strafen, die durch Fotos von Abstands- oder Geschwindigkeitsmessungen veranlasst werden – sind Strafen bis zu 140 Euro möglich", erklärt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer und warnt gleichzeitig: "Nicht zu vernachlässigen: Auch andere 'Nebentätigkeiten' beim Fahren können ablenken und erhöhen damit die Unfallgefahr." 

Wirksamkeit fraglich

Für den ARBÖ ist fraglich, ob eine Verdoppelung der Strafen den gewünschten Effekt hat, wie ARBÖ-Rechtsexperte Johann Kopinits ausführt: "Es ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Delikte aufgrund der Verdoppelung der Strafhöhen nicht zurückgehen werden. Jemand, der noch immer ohne Freisprecheinrichtung telefoniert wird es vermutlich auch weiterhin machen. Und außerdem sind die Möglichkeiten der Exekutive beschränkt, da der Lenker oder die Lenkerin aufgehalten werden muss oder ein Fotobeweis vorliegen muss."

Hoffer sieht das ähnlich: Abschließend hält Hoffer fest: "Im Sinne einer Erhöhung der Verkehrssicherheit werden immer wieder Strafen erhöht. Strafdrohungen wirken aber – nahezu unabhängig von der Höhe – nur, wenn man aufgrund entsprechend dichter Kontrolle durch die Exekutive mit einer Beanstandung rechnen muss."

www.oeamtc.at

www.arboe.at

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