Bargeld spielt beim Bezahlen im Urlaub zunehmend eine geringere Rolle. Das wirkt sich auch auf die Trinkgeldvergabe in der Hotellerie aus. Falkensteiner Hotels & Residences hat deshalb vor vier Jahren eine zusätzliche Möglichkeit eingeführt, mit der Gäste ihre Anerkennung für den Service ausdrücken können. Anstatt ausschließlich Bargeld zu überreichen, lässt sich ein freiwilliger Betrag direkt über die Hotelrechnung begleichen. Mittlerweile wird dieses Angebot von rund 70 Prozent der Gäste genutzt.
Ausgangspunkt für die Einführung waren Rückmeldungen von Urlauber:innen, die sich eine einfachere Möglichkeit zur Trinkgeldvergabe gewünscht hatten. Insbesondere in Hotels mit zahlreichen inkludierten Leistungen ergeben sich nicht immer Gelegenheiten, Beschäftigten persönlich eine zusätzliche Zuwendung zu überreichen. Falkensteiner reagierte darauf im Jahr 2022 mit der Erprobung eines entsprechenden Abrechnungsmodells.
"Die Idee kam ursprünglich von unseren Gästen selbst. Viele wollten sich gerne bei unseren Mitarbeiter:innen für guten Service bedanken, hatten aber oft kein Bargeld dabei", sagte Alexandra Geyer, Unternehmenssprecherin der Falkensteiner Michaeler Tourism Group.
Höhe des Trinkgeldes bleibt den Gästen überlassen
Vorgesehen ist ein Richtbetrag von zehn Euro je Zimmer und Übernachtung. Eine Verpflichtung zur Zahlung besteht allerdings nicht. Urlauber:innen können selbst festlegen, ob sie den vorgeschlagenen Betrag akzeptieren, verändern oder vollständig ablehnen möchten.
Über diese Möglichkeit informiert das Unternehmen zu mehreren Zeitpunkten: vor Reisebeginn sowie bei der Ankunft und Abreise im Hotel. Die Aufnahme des Trinkgeldes in die Rechnung erfolgt ausschließlich nach Zustimmung der Gäste.
Je nach Standort verzichten zwischen 20 und 30 Prozent auf die angebotene Pauschale. Ob sie stattdessen individuell Trinkgeld geben oder grundsätzlich darauf verzichten, bleibt ihnen überlassen.
Besonders häufig wird das Modell im Falkensteiner Schlosshotel Velden genutzt. Dort entscheiden sich laut Unternehmensangaben etwa 80 Prozent der Gäste dafür. Inzwischen kommt das System nicht mehr ausschließlich in Österreich zum Einsatz, sondern wurde auch auf die kroatischen Hotels der Gruppe ausgeweitet.
Beschäftigte bestimmen selbst über die Aufteilung
Eine Besonderheit betrifft die interne Verteilung der gesammelten Beträge. Diese wird nicht von der Hotelleitung vorgegeben, sondern von einem eigens eingerichteten Gremium entschieden. In jedem teilnehmenden Betrieb setzt sich dieses sogenannte Trinkgeldkomitee aus Beschäftigten verschiedener Arbeitsbereiche zusammen.
Die Mitglieder legen eigenverantwortlich fest, nach welchen Kriterien die Gelder aufgeteilt werden. Führungskräfte und Geschäftsführung sind laut Falkensteiner nicht in diese Entscheidung eingebunden. Zudem verbleibe der gesamte Betrag bei den Beschäftigten, das Unternehmen nehme keine Abzüge vor.
Dadurch erhalten auch jene Mitarbeiter:innen einen Anteil, deren Tätigkeit überwiegend abseits des direkten Gästekontakts stattfindet. Dazu gehören unter anderem die Bereiche Küche, Zimmerreinigung und Haustechnik.
Walter Veit, Präsident der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV), unterstützt diese Vorgehensweise. Ausschlaggebend sei, dass die freiwilligen Zuwendungen tatsächlich bei den Beschäftigten ankämen. Dabei müssten auch jene berücksichtigt werden, die im Hintergrund zum Aufenthalt der Gäste beitragen.
"Entscheidend ist, dass das Trinkgeld direkt bei den Mitarbeiter:innen ankommt", betont Veit.
Zusätzliche Anerkennung für die Arbeit im Hintergrund
Welche Bedeutung die Verteilung innerhalb der Belegschaft haben kann, schildert Barbara Kusternik-Salcher, Supervisor Frühstücksküche im Falkensteiner Schlosshotel Velden. Da sie hauptsächlich im Hintergrund arbeite, habe sie nur selten unmittelbaren Kontakt zu Hotelgästen.
"Umso schöner ist es, wenn man merkt, dass die eigene Arbeit trotzdem wahrgenommen wird. Das motiviert und stärkt auch das Gefühl, dass wir als Team gemeinsam für einen schönen Aufenthalt unserer Gäste sorgen", sagt Kusternik-Salcher.
Das Modell soll somit nicht nur die Bezahlung vereinfachen, sondern auch Tätigkeiten berücksichtigen, die von Urlauber:innen häufig nicht unmittelbar wahrgenommen werden.
Trinkgeld soll reguläre Bezahlung nicht ersetzen
Falkensteiner betont zugleich, dass die zusätzlichen Einnahmen unabhängig von der regulären Entlohnung zu betrachten seien. Die freiwilligen Beiträge der Gäste dienten als Anerkennung für erbrachte Leistungen und seien kein Bestandteil des vereinbarten Gehalts. Eine angemessene Bezahlung durch den Arbeitgeber könne dadurch nicht ersetzt werden.
Welche Bedeutung Trinkgeld grundsätzlich in Österreich hat, verdeutlichen Ergebnisse einer ÖHV-Befragung aus dem Jahr 2025. Demnach geben 72 Prozent der Befragten häufig eine zusätzliche Zuwendung, weitere 26 Prozent tun dies zumindest gelegentlich.
www.fmtg.com
Kommentar veröffentlichen