Nachtgastrobetrieb ist pleite
Bekannte Kult-Disco ist in die Insolvenz geschlittert

| Tobias Seifried 
| 11.10.2026

Straßenbaustellen, gestiegene Betriebskosten und ein teurer Rechtsstreit setzten dem Nachtgastronomiebetrieb arg zu. Jetzt bangen die Beschäftigten um den Fortbestand des Club- und Barbetriebs.

Für die seit der Corona-Pandemie nach wie vor angeschlagene Nachtgastronomieszene gibt es einen weiteren Dämpfer. Über das Vermögen der in Gralla ansässigen Niteflight GmbH wurde am Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz ein Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung eröffnet.

Wie aus den Erhebungen der Kreditschutzverbände KSV1870 und AKV hervorgeht, ging dem gerichtlichen Schritt neben einem Gläubigerantrag schlussendlich ein Eigenantrag der Kult-Disco voraus. Von der Schieflage des 2017 gegründeten Club- und Barbetriebs sind 18 Dienstnehmer:innen betroffen.

Baustellen, Rechtskosten und Teuerung als Insolvenzursachen

Als Auslöser für die Zahlungsunfähigkeit gibt das Management rund um Geschäftsführer Gernot Hannes Krobath ein Bündel belastender Faktoren an. Neben einer langwierigen rechtlichen Auseinandersetzung, die erhebliche Anwalts- und Beratungskosten verursacht habe, hätten umfangreiche Straßenbau- und Umgestaltungsmaßnahmen im direkten Umfeld des Standorts im Gewerbepark Nord die Erreichbarkeit und Kundenfrequenz massiv beeinträchtigt. Zudem habe die allgemeine Teuerung bei Energie, Wareneinsatz und Personal den finanziellen Spielraum zusätzlich verengt.

Sanierungsplan mit 30 Prozent Quote geplant

Die Passiva belaufen sich laut dem Nachtgastronomiebetrieb auf rund 347.500 Euro, denen Aktiva in Form von Gastronomieausstattung, Licht- und Tontechnik sowie Warenlager im Verkehrswert von etwa 46.000 bis 108.500 Euro gegenüberstehen.

Eine Fortführung des Discothekenbetriebs wird angestrebt. Den Gläubiger:innen bietet das Unternehmen einen Sanierungsplan mit einer Quote von 30 Prozent an (15 Prozent innerhalb von zwölf Monaten und weitere 15 Prozent binnen 24 Monaten ab Annahme). Die Mittel dafür sollen aus dem laufenden Cashflow sowie allenfalls über Gesellschafter- beziehungsweise Investorenzuschüsse aufgebracht werden.

Zur Sanierungsverwalterin bestellte das Landesgericht Graz die Rechtsanwältin Regina Schedlberger. 

www.ksv.at

www.akv.at

 

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