Fotos vom LexisNexis Compliance Netzwerktreffen
Wie Unternehmen soziale Verantwortung in der Praxis verankern

Beim dritten Compliance-Netzwerktreffen in Salzburg diskutierten Vertreter:innen verschiedener Unternehmen über die soziale Dimension von ESG. Im Fokus standen die praktische Umsetzung sowie die Rolle von gesetzlichen Vorgaben, wirtschaftlichen Interessen und gesellschaftlichen Erwartungen.

Vor Kurzem fand bei der Salzburg AG das dritte Salzburger LexisNexis Netzwerktreffen der Compliance-Praxis-Community statt. Unter dem Motto "ESG: Wir bitten das 'S' vor den Vorhang" beschäftigten sich die Teilnehmer:innen mit den sozialen Aspekten der ESG-Kriterien. Ein Impulsvortrag und eine anschließende Podiumsdiskussion beleuchteten, welche Maßnahmen Unternehmen bereits ergreifen und wie sich soziale Verantwortung in bestehende Compliance-Strukturen integrieren lässt. 

Schnittstellen zwischen Compliance und ESG

Zum Auftakt verwies Martin Eckel von Taylor Wessing auf die enge Verbindung zwischen Compliance und ESG. Beide Bereiche würden in Unternehmen häufig getrennt behandelt, obwohl zahlreiche inhaltliche Überschneidungen bestünden. Die Veranstaltung griff diese Schnittstelle auf und widmete sich vor allem der Frage, wie sich soziale Verantwortung im betrieblichen Alltag konkret ausgestalten lässt. 

In der Diskussion wurde deutlich, dass Unternehmen bei der Umsetzung sozialer Standards unterschiedliche Beweggründe verfolgen. Dabei spielen neben der Einhaltung regulatorischer Anforderungen auch wirtschaftliche Überlegungen eine wichtige Rolle. Maßnahmen, die zugleich wirtschaftliche Vorteile versprechen, würden häufig aus eigener Initiative umgesetzt. In anderen Bereichen seien hingegen gesetzliche Vorgaben notwendig, um Veränderungen anzustoßen. 

Salzburg AG setzt auf frühzeitige Berichterstattung 

Wie sich soziale Kriterien in der Unternehmenspraxis berücksichtigen lassen, erläuterte Marlene Huber von der Salzburg AG. Sie gab einen Überblick über zentrale Inhalte der EU-Taxonomie-Verordnung und stellte dar, wie sich das Unternehmen mit den entsprechenden Anforderungen auseinandersetzt. 

Obwohl die EU-Taxonomie nach ihren Ausführungen noch nicht verbindlich sei, habe sich die Salzburg AG bereits für eine entsprechende Berichterstattung entschieden. Damit wolle das Unternehmen soziale Verantwortung nicht nur als grundsätzlichen Anspruch formulieren, sondern anhand konkreter Maßnahmen nachvollziehbar und messbar machen.

Um diesen Bereich organisatorisch zu verankern, wurde bei der Salzburg AG eigens die Position "Minimum Social Safeguards" eingerichtet.

Unternehmen definieren eigene soziale Standards 

Dass soziale Verantwortung nicht ausschließlich von regulatorischen Verpflichtungen abhängt, unterstrich Christian Schaumann von der Teufelberger Service GmbH. Die Achtung der Menschenrechte sei für Unternehmen auch unabhängig von den Anforderungen der EU-Taxonomie eine Selbstverständlichkeit.

Daniela Tonweber von der Saubermacher Dienstleistungs AG schilderte einen ähnlichen Ansatz. Ihr Unternehmen habe in bestimmten Bereichen Standards etabliert, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgingen. Insbesondere eine gerechte Entlohnung werde als Bestandteil der Unternehmenswerte und zugleich als Alleinstellungsmerkmal verstanden.

Darüber hinaus würden sich auch Kund:innen verstärkt dafür interessieren, wie Unternehmen mit sozialen Fragestellungen umgehen. Klar definierte Standards und entsprechende Strukturen könnten laut den Expert:innen dabei helfen, diese Frage nachvollziehbar zu beantworten. 

Gesellschaftliche Erwartungen als Impuls für Veränderungen 

Im Verlauf der Gesprächsrunde wurde auch das Verhältnis zwischen unternehmerischer Eigeninitiative und gesetzlichen Rahmenbedingungen thematisiert. Nach Einschätzung von Martin Eckel würden Unternehmen gesellschaftliche Entwicklungen teilweise schneller aufgreifen als die Politik. 

"Der Politik fehlt der Mut, die Gesellschaft ist schon weiter. Aus Gewohnheiten auszubrechen, erfordert Mut und so handelt das Unternehmen alternativ oft schon, bevor das Gesetz da ist", so Eckel.

Die Gesprächsbeiträge verdeutlichten, dass neben regulatorischen Anforderungen insbesondere unternehmerische Werte, Erwartungen der Kund:innen und wirtschaftliche Interessen Einfluss auf die Weiterentwicklung sozialer Standards nehmen. 

Frühzeitige Umsetzung schafft Handlungsspielraum

Ein wesentliches Ergebnis des Compliance-Netzwerktreffens in Salzburg war, dass die soziale Dimension von ESG nicht allein durch Absichtserklärungen abgedeckt werden kann. Entscheidend seien vielmehr klar geregelte Verantwortlichkeiten, geeignete Prozesse und eine Unternehmenskultur, in der soziale Grundsätze tatsächlich berücksichtigt werden. 

Wer sich frühzeitig mit entsprechenden Maßnahmen beschäftige, könne Erfahrungen sammeln, interne Abläufe erproben und die Akzeptanz innerhalb der Organisation stärken. Damit lasse sich bereits vor dem Inkrafttreten möglicher gesetzlicher Verpflichtungen eine Grundlage für die dauerhafte Verankerung sozialer Standards schaffen.

LEADERSNET war bei der Veranstaltung. Einen Eindruck können Sie sich hier machen. 

www.compliance-praxis.at

www.lexisnexis.com

www.salzburg-ag.at

www.taylorwessing.com

www.teufelberger.com

www.saubermacher.com

Kommentar veröffentlichen

* Pflichtfelder.

leadersnet.TV