Auf Schloss Luberegg
Infinco Financial Lines Dialog rückte Haftungsrisiken für Führungskräfte in den Fokus

| Janet Teplik 
| 29.09.2026

Auf Schloss Luberegg ging es darum, wie Unternehmen Verantwortlichkeiten bei Ermittlungen, Cybervorfällen und dem Einsatz von KI festlegen und dokumentieren. Den Abschluss bildete eine Diskussion aus Sicht von Recht, Cybersicherheit und Versicherung.

Ein Cybervorfall kann über den IT-Schaden hinaus Fragen zur Verantwortung der Geschäftsleitung aufwerfen. Wie Unternehmen mit solchen Risiken umgehen können, stand am 24. September beim Infinco Financial Lines Dialog 2026 auf Schloss Luberegg in der Wachau zur Diskussion. Das Programm reichte vom Wirtschaftsstrafrecht über organisatorische Zuständigkeiten bis zum Einsatz autonomer Künstlicher Intelligenz. Durch den Veranstaltungstag führte Helmut Tenschert. Eröffnet wurde er von Infinco-Geschäftsführer Joe Kaltschmid (Hier und hier geht’s zu den LEADERSNET-Interviews). 

Dokumentation und Zuständigkeiten im Mittelpunkt

Den ersten Fachvortrag hielt Markus Machan von wkk law Rechtsanwälte. Er befasste sich mit strafrechtlichen Risiken für Geschäftsführer:innen und Vorstände und betonte die Bedeutung von Compliance-Strukturen und nachvollziehbar dokumentierten Entscheidungen. Falls Ermittlungen eingeleitet werden, empfahl er, frühzeitig spezialisierte Strafverteidigung beizuziehen. Als Hintergrund verwies Machan auf die Entwicklung der Wirtschaftskriminalität, bei der sich laut seinen Angaben die Großverfahren im Zehnjahresvergleich verdoppelt haben. 

Anschließend sprach Christian Fritz über die Bestellung verantwortlicher Beauftragter im Verwaltungsstrafrecht. "Die Bestellung eines Verantwortlichen Beauftragten aus dem Kreis der Geschäftsführer:innen / Vorstandsmitglieder vermeidet den verwaltungsstrafrechtlichen Multiplikatoreffekt", sagte er. Bei der Übertragung von Aufgaben an Mitarbeiter:innen komme es auf eine konsequente Umsetzung an. Ob und in welchem Umfang eine solche Bestellung im Einzelfall wirksam ist, hängt von ihrer rechtlichen und organisatorischen Ausgestaltung ab.

Vom IT-Vorfall zur Frage der Organhaftung

Nach der Pause wandte sich Philipp Scheuba, Partner bei BLS Rechtsanwälte, den Cyberrisiken zu. Sein Vortrag behandelte die Frage, unter welchen Umständen aus einem IT-Vorfall auch ein Haftungsthema für Unternehmensorgane werden kann. Dabei rückten Vorsorge, klare Entscheidungswege und der Umgang mit einem eingetretenen Vorfall in den Vordergrund.

Natascha Jäger setzte das Thema mit einem Blick auf Cybersicherheit im Zeitalter autonomer KI fort. Nach ihrer Darstellung müssen Unternehmen festlegen, für welche Aufgaben sie KI einsetzen, welche Regeln dafür gelten und wie deren Einhaltung kontrolliert wird. Der Einsatz der Technologie wurde damit auch als Frage von Führung und interner Organisation behandelt.

Zum Abschluss moderierte Joe Kaltschmid eine Diskussion über Cybercrime, Managerhaftung und Risikomanagement. Auf dem Panel saßen Beate Dantele von Markel, Michael Harth von Liberty Specialty Markets, Natascha Jäger, Georg Schwondra von Deloitte Österreich und Alexander Rassmann von DVA Deutsche Verkehrs-Assekuranz. Die Besetzung brachte Perspektiven aus Schadenbearbeitung, Versicherung, Cyberberatung und Risikomanagement zusammen.

www.infinco.com

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