19 Gläubiger betroffen
Weiteres Immobilienunternehmen schlittert in die Insolvenz

| Redaktion 
| 14.09.2026

Erhebliche Liquiditätsprobleme und offene Verbindlichkeiten haben zur Eröffnung eines Konkursverfahrens geführt.

Über das Vermögen der ImmoCraft Heinek GmbH wurde am 11. September 2026 am Landesgericht Feldkirch ein Konkursverfahren eröffnet. Grundlage dafür war ein Gläubigerantrag. Das berichtet der Alpenländische Kreditorenverband (AKV).

Unternehmen seit 2021 in Dornbirn ansässig

Die 2021 gegründete Gesellschaft hat ihren Sitz in Dornbirn. Laut Firmenbuch liegen ihre Tätigkeitsbereiche in der Immobilienaufbereitung und Servicierung sowie bei Maler- und Lackierarbeiten. Hinzu kommen eine Gewerbeberechtigung für das Bodenlegerhandwerk und Tätigkeiten im Baunebengewerbe.

Alleiniger handelsrechtlicher Geschäftsführer und Gesellschafter ist Marcel Heinek. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt laut AKV 35.000 Euro.

Insolvenzursache 

Nach den vorliegenden Unterlagen seien erhebliche Liquiditätsprobleme ausschlaggebend für die Insolvenz. Über einen längeren Zeitraum blieben fällige öffentlich-rechtliche Verbindlichkeiten unbezahlt. Gleichzeitig waren mehrere Exekutionsverfahren gegen das Unternehmen anhängig.

Bei der gerichtlichen Einvernahme wurde die Zahlungsunfähigkeit eingeräumt. Dabei wurde auch bestätigt, dass eine vollständige Begleichung der fälligen Forderungen innerhalb einer angemessenen Frist nicht möglich ist, so der AKV. Eine detaillierte Untersuchung der Ursachen steht allerdings noch aus und soll im weiteren Insolvenzverfahren durch die Insolvenzverwaltung erfolgen.

Rund 268.000 Euro Verbindlichkeiten

Aus dem von der Schuldnerin vorgelegten Vermögensverzeichnis gehen Verbindlichkeiten von insgesamt rund 267.944 Euro gegenüber 19 Gläubiger:innen hervor. Zum Zeitpunkt der Erstellung waren davon rund 136.801 Euro bereits fällig. Darüber hinaus besteht eine geringe Verbindlichkeit in Schweizer Franken.

Als bewegliches Anlagevermögen wurden unter anderem Büroausstattung, Maschinen, Werkzeuge und weiteres Arbeitszubehör angeführt. Bargeld, eigene Fahrzeuge oder Liegenschaftsvermögen sind im Vermögensverzeichnis hingegen nicht ausgewiesen. Wie sich die tatsächliche Vermögenssituation darstellt und in welchem Umfang mögliche Forderungen eingebracht werden können, muss nun von der Masseverwalterin geprüft werden.

Fortführung des Betriebs noch nicht entschieden

Ein Sanierungsantrag wurde bislang nicht eingebracht. Derzeit steht auch noch nicht fest, ob ein solcher Antrag geplant ist. Diese Frage soll laut AKV im weiteren Verlauf des Verfahrens geklärt werden.

Zum Zeitpunkt der gerichtlichen Einvernahme war das Unternehmen laut den Unterlagen noch tätig. Sollte der Betrieb bis zur Berichtstagsatzung nicht geschlossen werden, soll dort über eine mögliche Fortführung entschieden werden. Die Masseverwalterin hat dafür die wirtschaftliche Situation, die vorhandenen Vermögenswerte sowie mögliche Fortführungs- und Verwertungsvarianten zu prüfen.

Forderungen können bis 22. Oktober angemeldet werden

Zur Masseverwalterin wurde Eva Müller bestellt, als Insolvenzstellvertreterin ist Ariana Ettefagh genannt. Die Frist für die Anmeldung von Forderungen endet am 22. Oktober 2026. Die Prüfungstagsatzung ist für den 5. November 2026 um 9.40 Uhr angesetzt. 

www.akv.at

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