Nach der 2024 eingeführten 90-Tage-Regel zieht Wien die Vorgaben für touristische Kurzzeitvermietungen weiter an. Bürgermeister Michael Ludwig kündigte die neuen Regeln am Samstag an. Ab 1. Jänner 2027 soll eine Registrierungspflicht gelten, gleichzeitig will die Stadt die Umwandlung von Wohnungen in Beherbergungsstätten deutlich erschweren und bei Verstößen höhere Strafen verhängen. Das dafür vorgesehene Wiener Kurzzeitvermietungsregistergesetz (WKVRG) soll noch im November im Landtag beschlossen werden.
Ludwig begründet die Verschärfung mit dem Schutz des regulären Wohnungsangebots. Die 90-Tage-Regel habe zwar bereits Wirkung gezeigt, in der Praxis hätten sich jedoch neue Geschäftsmodelle entwickelt, um die Vorgaben zu umgehen. Dagegen wolle die Stadt nun mit Registrierungspflicht, strengeren Regeln für Umwidmungen und höheren Strafen vorgehen. "Wohnungen müssen zum Wohnen da sein", so der Bürgermeister.
Registrierungspflicht
Kern der neuen Regelung ist ein elektronisches Register für Kurzzeitvermietungen. Künftig müssen sich alle Gastgeber:innen registrieren, die Wohnungen über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com kurzfristig anbieten wollen – unabhängig davon, wie häufig oder wie lange die Wohnung vermietet wird. Betroffen sind sowohl natürliche als auch juristische Personen.
Nach Prüfung durch die Stadt wird eine Registrierungsnummer vergeben, die bei Online-Inseraten angegeben werden muss. Ohne gültige Nummer soll eine Wohnung nicht mehr angeboten werden dürfen. Auch die Plattformen sollen verpflichtet werden, Inserate ohne entsprechende Registrierung nach Ablauf der Übergangsfrist zu entfernen. Für bereits angebotene Wohnungen läuft diese bis Ende des ersten Quartals 2027, bei neuen Angeboten gilt die Registrierungspflicht bereits ab 1. Jänner.
Bis zu 50.000 Euro Strafe
Bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht sind Strafen von bis zu 50.000 Euro pro Verstoß vorgesehen. Bei wiederholten Übertretungen sollen Mindeststrafen von 2.000 Euro gelten.
Die bereits bestehende 90-Tage-Regel bleibt davon unberührt. Seit Juli 2024 dürfen Wohnungen auch außerhalb von Wohnzonen grundsätzlich nur mit einer auf maximal fünf Jahre befristeten Ausnahmebewilligung länger als 90 Tage pro Kalenderjahr kurzzeitig vermietet werden. Weiterhin möglich bleibt das klassische Home-Sharing: Wer seinen Wohnsitz nicht dauerhaft aufgibt, darf die eigene Wohnung bis zu 90 Tage pro Jahr kurzfristig vermieten.
Umwidmungen werden deutlich erschwert
Nach Angaben der Stadt habe sich seit Einführung der 90-Tage-Grenze eine Ausweichbewegung entwickelt: Insbesondere gewerbliche Eigentümer:innen hätten versucht, Wohnungen in Beherbergungsstätten umzuwidmen und damit die zeitliche Beschränkung zu umgehen. Nun sollen auch diese Möglichkeiten eingeschränkt werden.
Künftig müssen mindestens 80 Prozent der Nutzflächen der Regelgeschosse für Wohnzwecke erhalten bleiben. Ausnahmen sind für klassische Hotels und andere Beherbergungsstätten vorgesehen. Die verschärften Bestimmungen sollen bereits auf Umwidmungsverfahren angewendet werden, die seit diesem Sommer eingelangt sind. Für davor gestellte und noch offene Anträge gelten weiterhin die bisherigen Regeln.
Dass das Thema an Bedeutung gewonnen hat, zeigen Zahlen der Baupolizei: 2025 wurden laut Stadt 305 Anträge im Zusammenhang mit Beherbergungsstätten eingebracht, davon waren bis Jahresende 132 bewilligt.
Fast 2.500 Anzeigen seit Verschärfung
Auch bei der Kontrolle bestehender Kurzzeitvermietungen hat Wien zuletzt nachgeschärft. Seit Inkrafttreten der neuen Regeln im Juli 2024 seien bei der Baupolizei 2.484 Anzeigen wegen vermuteter illegaler Kurzzeitvermietungen eingegangen. Bis Ende Juli 2026 wurden daraus 558 Strafanträge an die zuständige MA 64 weitergeleitet.
Grünen gehen Verschärfungen nicht weit genug
Den Wiener Grünen reichen die angekündigten Maßnahmen hingegen nicht aus. Parteivorsitzende Judith Pühringer und Klubobmann Georg Prack begrüßen zwar die Registrierungspflicht, fordern aber strengere Vorgaben für die Umwandlung von Wohnungen in Beherbergungsstätten. Insbesondere kritisieren sie, dass künftig weiterhin bis zu 20 Prozent der Nutzflächen der Regelgeschosse für andere Zwecke verwendet werden könnten. Zudem verlangen sie einen Stopp entsprechender Ausnahmebewilligungen und eine raschere Einführung des Registers.
www.wien.gv.at
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