StVO-Novelle tritt in Kraft
Ab 1. März können Autos von Rasern beschlagnahmt werden

| Tobias Seifried 
| 27.02.2024

Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung ist in weiterer Folge sogar eine Versteigerung des Fahrzeugs möglich.

Am 1. März 2024 tritt die 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft. Somit kann ab Freitag bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h außerorts das Auto beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden (LEADERSNET berichtete). Hat der:die Fahrer:in eine einschlägige Vorstrafe, beispielsweise durch die Teilnahme an illegalen Autorennen, sind Beschlagnahme und Verfall schon bei einer Überschreitung von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts möglich.

Gehört das Auto nicht dem:der Raser:in, haben Exekutivorgane zukünftig die Möglichkeit, Fahrzeuge an Ort und Stelle für maximal 14 Tage vorläufig zu beschlagnahmen. Diese können aber nicht für verfallen erklärt und versteigert werden. Das gilt auch für Leasing- oder Mietautos. In solchen Fällen wird im Führerschein bzw. im Führerscheinregister ein lebenslanges Lenkverbot für das Fahrzeug, mit dem die drastische Übertretung begangen wurde, eingetragen werden.

Zweifel an Wirksamkeit

Der ÖAMTC bezweifelt die Wirksamkeit der Maßnahme und hat auch rechtliche Bedenken: "Es gibt einerseits keine Studien, die besagen, dass härtere Strafen mehr abschrecken als niedrigere. Zudem sollten derart drastische Eingriffe in das Eigentum von Strafgerichten entschieden werden und nicht von Verwaltungsbehörden", erklärt ÖAMTC-Jurist Matthias Wolf. Stellungnahmen von Rechtsprofessor:innen konstatieren dem Gesetz laut Wolf zudem grobe Mängel und sogar Verfassungswidrigkeit.

"Für die Verkehrssicherheit wäre es schade, wenn das Gesetz schon beim ersten relevanten Anwendungsfall durch Anrufung der Höchstgerichte oder des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wieder gekippt wird", so der ÖAMTC-Experte. Der Mobilitätsclub plädiere stattdessen für zielgerichtete Kontrollen, um die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, zu erhöhen.

www.oeamtc.at

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