Neue Sicherheitsvorgaben
APG erhält offiziellen Status als kritische Infrastruktur-Einrichtung

| Redaktion 
| 01.11.2026

Für die Austrian Power Grid AG gelten künftig verbindliche gesetzliche Vorgaben zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Stromnetzes. Im Fokus stehen der Schutz vor Bedrohungen und die Sicherung der Stromversorgung.

Die Austrian Power Grid AG (APG) ist seit einem Bescheid vom 30. September 2026 offiziell als kritische Einrichtung im Sinne des Resilienz kritischer Einrichtungen-Gesetzes (RKEG) eingestuft. Für den österreichischen Übertragungsnetzbetreiber ergeben sich daraus gesetzlich festgelegte Anforderungen, die darauf abzielen, die Funktionsfähigkeit seiner Infrastruktur auch unter außergewöhnlichen Belastungen sicherzustellen. Bereits bestehende Sicherheitsvorkehrungen sollen auf dieser Grundlage weiterentwickelt und regelmäßig überprüft werden.

Schutz vor unterschiedlichen Bedrohungsszenarien

Das RKEG berücksichtigt ein breites Spektrum möglicher Gefahren für die Energieversorgung. Neben digitalen und physischen Angriffen umfasst der gesetzliche Ansatz unter anderem Naturereignisse, technische Störungen, Sabotage und Spionage. Auch mögliche Engpässe bei Personal und Lieferketten sowie die Abhängigkeit von anderen wichtigen Einrichtungen fließen in die Risikobetrachtung ein.

"Das RKEG schafft erstmals einen einheitlichen und verbindlichen Rahmen für den Schutz und die Widerstandsfähigkeit kritischer Einrichtungen", sagt APG-Vorstandssprecher und technischer Vorstand Gerhard Christiner. Damit solle gewährleistet werden, dass die Stromversorgung selbst bei schwerwiegenden Zwischenfällen möglichst zuverlässig aufrechterhalten werden könne.

Für die APG betrifft dies ein Stromnetz mit einer Gesamtlänge von rund 7.000 Kilometern und 67 Schalt- beziehungsweise Umspannwerken. Besonderes Augenmerk liegt auf der Absicherung der Anlagen gegen mutwillige Beschädigungen und gezielte Angriffe. Gleichzeitig gewinnt die Vorbereitung auf klimabedingte Risiken an Bedeutung. Für Ereignisse wie Hochwasser, schwere Stürme oder hohe Schneelasten sind entsprechende Notfallkonzepte vorgesehen.

Bestehende Sicherheitsmaßnahmen werden weiterentwickelt

Ein wesentlicher Bestandteil des gesetzlichen Rahmens sind verpflichtende Risikoanalysen und Resilienzpläne. Darin wird festgelegt, mit welchen technischen, organisatorischen und sicherheitsrelevanten Vorkehrungen mögliche Störungen vermieden, deren Folgen reduziert und beeinträchtigte Leistungen möglichst schnell wiederhergestellt werden sollen.

Die APG greift dabei auf bereits etablierte Sicherheitsstrukturen zurück. Dazu gehören Maßnahmen zur Cybersicherheit und zum Schutz von Betriebsanlagen ebenso wie Prognosesysteme für Wetterentwicklungen und die Netzsicherheit. Darüber hinaus arbeitet das Unternehmen laufend mit relevanten Partner:innen zusammen, um auf mögliche Gefährdungen vorbereitet zu sein.

Auch praktische Übungen spielen eine wichtige Rolle. Durch gemeinsame Trainings an Simulatoren und wiederkehrende Krisenübungen sollen Abläufe für außergewöhnliche Situationen erprobt und die Reaktionsfähigkeit verbessert werden.

Christiner verweist in diesem Zusammenhang auf die hohe Zuverlässigkeit des österreichischen Stromnetzes: "Österreichs Versorgungssicherheit liegt mit einer Stromnetz-Verfügbarkeit von über 99,99 Prozent im weltweiten Spitzenfeld." Diese Leistung sei auf das Engagement qualifizierter Beschäftigter sowie auf langjährig erprobte Schutzvorkehrungen zurückzuführen.

Gesetzlicher Rahmen für langfristige Widerstandsfähigkeit

Mit der Einstufung nach dem RKEG werden die bisherigen Vorkehrungen der APG in ein übergeordnetes Regelwerk eingebunden. Dieses sieht vor, Sicherheitskonzepte kontinuierlich zu kontrollieren und an neue Risiken anzupassen. Dadurch sollen sowohl die vorbeugenden Maßnahmen als auch die Möglichkeiten zur Bewältigung von Krisen weiter verbessert werden.

Eine zuverlässige Energieversorgung setze voraus, dass mögliche Gefahren rechtzeitig erkannt und geeignete Reaktionen vorbereitet würden, erläutert Christiner. Die neue gesetzliche Einstufung verdeutliche zugleich die Verantwortung des Unternehmens für die österreichische Stromversorgung und unterstütze dessen umfassenden Ansatz zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit.

Innenministerium unterstützt bei der Umsetzung

Bei der Anwendung der gesetzlichen Anforderungen ist auch das Bundesministerium für Inneres eingebunden. Es unterstützt die betroffenen Einrichtungen unter anderem durch Beratungsangebote, frühzeitige Warnungen und Informationen über konkrete Gefährdungen.

Ergänzend sollen Vorlagen und Handlungsempfehlungen die Erstellung von Risikoanalysen und Resilienzplänen erleichtern. Die Maßnahmen dienen dazu, die österreichische Strominfrastruktur besser auf unterschiedliche Krisenszenarien vorzubereiten und ihre langfristige Funktionsfähigkeit abzusichern.

www.apg.at

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