Editorial des Herausgebers
Orbán ist weg. Seine Steuer bleibt. Vorerst.

| Wolfgang Zechner 
| 27.10.2026

Ungarns neue Regierung kündigt das Ende der Margendeckel im Handel an. Für Spar ist das eine gute Nachricht. Doch die umstrittene Sondersteuer bleibt vorerst bestehen. Der Fall zeigt, wie lange wirtschaftspolitische Eingriffe nachwirken können, auch wenn ihre politischen Urheber längst abgewählt wurden.

Viktor Orbán ist seit einiger Zeit  Geschichte. Zumindest als ungarischer Regierungschef. Für Unternehmen wie Spar, die jahrelang unter seiner Wirtschaftspolitik gelitten haben, ist das grundsätzlich eine erfreuliche Entwicklung. Schließlich hatte die Regierung Orbán ausländische Handelskonzerne mit Sondersteuern und staatlich verordneten Margenbeschränkungen überzogen.

Nun gibt es zumindest einen Hoffnungsschimmer. Der aktuelle Ministerpräsident Péter Magyar hat angekündigt, die sogenannten Margendeckel abschaffen zu wollen. Diese begrenzen seit 2025 bei bestimmten Lebensmitteln die Handelsspanne auf zehn Prozent und bei ausgewählten Drogerieartikeln auf 15 Prozent. Das klingt nach einem Schritt in Richtung wirtschaftlicher Normalität. Allerdings ist noch kein entsprechendes Gesetz beschlossen.

Aber der eigentliche Skandal bleibt ohnehin bestehen: die Sondersteuer für ausländische Handelsunternehmen. Spar und andere internationale Lebensmittelhändler müssen in Ungarn 4,5 Prozent ihres Jahresumsatzes abführen. Für nationale Anbieter und ungarische Franchiseketten gelten hingegen wesentlich niedrigere Sätze. Das ist ein erheblicher Wettbewerbsnachteil, den Spar seit Jahren bekämpft.

Die neue Regierung hat daran bislang wenig geändert. Während Magyar bei den Margendeckeln Bewegung signalisiert, scheint die Abschaffung der Sondersteuer keine besondere Eile zu haben. Besonders bemerkenswert ist, dass wir hier von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union sprechen. Einer Union, deren Binnenmarkt auf gemeinsamen Regeln und fairem Wettbewerb beruhen sollte.

Die EU-Kommission hat Ungarn wegen der umstrittenen Maßnahmen inzwischen vor den Europäischen Gerichtshof gebracht. Doch bis solche Verfahren abgeschlossen sind, können Jahre vergehen. Für die betroffenen Unternehmen bedeutet das wirtschaftliche Unsicherheit und möglicherweise erhebliche Verluste.

Natürlich muss auch die neue ungarische Regierung ihre Staatsfinanzen im Blick behalten. Das erklärt möglicherweise, warum sie an einer ertragreichen Sondersteuer festhält. Es beantwortet allerdings nicht die Frage, warum ausländische und heimische Handelsunternehmen derart unterschiedlich behandelt werden. Gerade für österreichische Unternehmen ist das eine ernüchternde Erkenntnis: Selbst innerhalb der EU sind faire und verlässliche Wettbewerbsbedingungen keineswegs selbstverständlich.

Das ist die bittere Erkenntnis aus dem ungarischen Beispiel: Politische Willkür lässt sich offenbar wesentlich schneller einführen als wieder beseitigen. Selbst nach einem Regierungswechsel bleiben die Folgen bestehen, während die juristischen Mühlen der Europäischen Union langsam mahlen.

Apropos wirtschaftspolitische Willkür: Auch Donald Trump hält mit seiner Zollpolitik Unternehmen und Handel auf beiden Seiten des Atlantiks in Atem. Bleibt zu hoffen, dass auch diesem handelspolitischen Geisterfahrer schon bald der Führerschein abgenommen wird.

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